Landesentwicklungsplan in NRW Rot-Grün besiegelt das Ende von Garzweiler II

Düsseldorf · Die NRW-Landesregierung bleibt bei ihrem Plan, das Braunkohle-Abbaugebiet am Niederrhein zu verkleinern - und zieht damit einen Schlussstrich unter Garzweiler II. Durch den Entschluss behalten 1400 Menschen in der Region ihre Heimat.

Ein Tag im Tagebau Garzweiler
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Foto: Christian Kandzorra

Geheimniskrämerei ist auch dabei: Für diesen Mittwochmorgen haben die Staatskanzlei von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) kurzfristig zu einer Pressekonferenz zu "landesplanerischen Themen" eingeladen. Kein Wort dazu, dass es dabei hauptsächlich um Garzweiler II geht. Warum so zurückhaltend? Weil das rot-grüne Kabinett erst Dienstagnachmittag abschließend über die Leitentscheidung von 2015 beraten hat und es zunächst nicht ganz sicher war, ob alles in trockene Tücher gelangt. Ein Regierungsmitglied gab aber dann unserer Redaktion "Entwarnung": Im Kabinett herrsche "große Einigkeit", sagte er.

Das bedeutet, dass die Garzweiler-Leitentscheidung jetzt in den neuen Landesentwicklungsplan (LEP) Eingang finden kann. Demnach wird das Abbaugebiet deutlich verkleinert: 400 Millionen Tonnen Braunkohle werden nicht gefördert. 1400 Menschen in Erkelenz-Holzweiler, in der Siedlung Dackweiler und im Hauerhof müssen daher nicht umgesiedelt werden. Sie können bleiben, wo sie sind.

Der Tagebau Garzweiler im Wandel der Zeit
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Der Tagebau Garzweiler im Wandel der Zeit

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Foto: Google Earth

"Insellage" von Holzweiler wird vermieden

Der Abbau wird von lediglich zwei Seiten an Holzweiler heranrücken, so dass eine "Insellage" der Ortschaft vermieden wird. Der Abstand zur Abbaukante beträgt 400 Meter, einschließlich eines Grünkorridors, um die Anwohner vor Staub und Sand zu schützen. In den Planungen wird auch der genaue Verlauf der Abbruchkante erkennbar sein, wobei je nach Flözvorkommen Abweichungen von ein oder zwei Metern möglich wären, wie es in Expertenkreisen heißt.

Mit großer Spannung sieht der Bürgermeister von Erkelenz, Peter Jansen (CDU), dem Beschluss der rot-grünen Landesregierung entgegen. Das Land sei der Region zwar "sehr weit entgegengekommen, wenn auch nicht zu 100 Prozent". So habe man 500 Meter Abstand zwischen dem Tagebau und der Wohnbebauung in Holzweiler gefordert und den Erhalt der für den Ort wichtigen Landstraße 19.

"Zugesagt im Entwurf der Leitentscheidung wurden 400 Meter und der wesentliche Erhalt der Landstraße. Diese Punkte sind für uns nun am Ende des Prozesses zwei wichtige Knackpunkte. Von wo aus", so fragt Jansen, "werden die 400 Meter gemessen, und bleibt die L 19, was eine Insellage von Holzweiler verhindern würde?"

LEP soll Fracking kategorisch verbieten

Hierzu werden an diesem Mittwochmorgen der Chef der Staatskanzlei, Franz-Josef Lersch-Mense (SPD), und Johannes Remmel Stellung nehmen. Um den neuen LEP, in den das geänderte Garzweiler-Projekt aufgenommen wird, ist lange gerungen worden. Am Dienstag gab Krafts Kabinett nach Informationen unserer Redaktion grünes Licht. Damit verabschiedet sich die Landesregierung von ihrem ursprünglichen Ziel, den Flächenverbrauch in NRW mittelfristig verbindlich auf null zu senken.

Stattdessen wurde daraus auf Druck der Wirtschaft nun ein weniger verbindlicher "Grundsatz". Mit der Forderung, der Bedeutung der Wirtschaft für NRW ein eigenes Kapitel im LEP zu widmen, konnten sich die Wirtschaftsverbände allerdings nicht durchsetzen. Ebenso hatte ihre Forderung, die Ziele der Landesregierung für den Breitbandausbau verbindlich im LEP festzuschreiben, keinen Erfolg. Trotzdem ist die Wirtschaft mit der neuen Fassung weitgehend zufrieden. "Besser diesen LEP als gar keinen", sagte ein Teilnehmer der Verhandlungen.

Der LEP, der Fracking in NRW kategorisch verbieten wird, gilt als das letzte große Regierungsvorhaben bis zur Wahl im Mai 2017. Er gibt die Leitplanken vor, innerhalb derer sich das Land in den nächsten 15 Jahren verändern soll. Nach Jahren der Vorbereitung hatte die Regierung 2013 ihren Entwurf für das große Regelwerk vorgestellt. Er stieß allerdings in der Clearingstelle, die alle wichtigen Neuregelungen auf Mittelstandstauglichkeit überprüft, auf heftigen Widerstand. Im September 2015 legte Rot-Grün dann den neuen Entwurf vor.

(hüw)
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