Grevenbroich Rauchverbot: Stadt verliert vor Gericht gegen Eiscafé

Grevenbroich · Im Prozess um das Bußgeld für das Traditionseiscafé Zampolli in der Innenstadt hat die Stadtverwaltung Dienstag vor dem Amtsgericht Grevenbroich den Kürzeren gezogen. Das Ordnungsamt hatte Betreiber Yüksel Arslan ein Bußgeld in Höhe von rund 280 Euro aufgebrummt, weil er seinen Gästen erlaubt hatte, im geöffneten Vorzelt des Cafés zu rauchen.

 Die Stadt pocht auf ein Rauchverbot im Außenbereich des Cafés.

Die Stadt pocht auf ein Rauchverbot im Außenbereich des Cafés.

Foto: l. Berns

Arslan muss laut Gericht jedoch nicht zahlen, das Verfahren wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt, "Für meinen Mandanten ist der Ausgang des Verfahrens ein Erfolg, auch wenn mir ein Freispruch lieber gewesen wäre", so Verteidiger Michael Zimmermann aus Gustorf. Die Stadt hatte argumentiert, das Rauchen sei in vollständig umschlossenen Räumen von Speise- und Schankwirtschaften verboten. Erlaubt sei es nur in nicht umfassend verschlossenen Räumen, das bedeute: Drei Seiten müssten geöffnet sein. Im Vorzelt des Eiscafés seien es aber nur zwei.

Zimmermann hatte sich vehement im Prozess dafür stark gemacht, dass ein Vorzelt, das zum Zeitpunkt der Kontrolle durch die Stadt zwei geöffnete Seiten hatte, kein vollständig umschlossener Raum sein könne. Dem schloss sich letztlich auch das Gericht an. "Ich denke nicht, dass so etwas geahndet werden muss", erklärte die zuständige Richterin, "zumal der Betreiber inzwischen sogar drei Seiten ständig geöffnet hat."

Eiscafé-Eigentümer Yüksel Arslan zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden. Ganz ausgestanden sind für ihn die Rechtsstreitigkeiten mit der Stadt noch nicht. Denn: Wie Dienstag bekannt wurde, will die Verwaltung ihm das Vorzelt generell verbieten. "Wir möchten durchgehende Sichtachsen in der Fußgängerzone haben", erklärte Ordnungsamtsleiter Udo Robling. Der Streit soll in nächster Zeit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ausgefochten werden.

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Foto: Schaller,Bernd
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Zumindest muss der Eiscafé-Betreiber wegen des angeblichen Verstoßes gegen den Nichtraucherschutz nicht zahlen. Seit Einführung des strikten Nichtraucherschutzgesetzes zum 1. Mai 2013 führt das Ordnungsamt regelmäßig entsprechende Kontrollen durch.

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