Grevenbroich/Düsseldorf Prozess um Glasverbot ist gestartet

In Düsseldorf hat Montag der Prozess um die Klage gegen das Glasverbot in Wevelinghoven begonnen. Das Urteil wird in der nächsten Woche erwartet.

 Derm Prozess um das Glasverbot in Wevelinghoven hat begonnen.

Derm Prozess um das Glasverbot in Wevelinghoven hat begonnen.

Foto: dapd

Am Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Montag der Prozess um die Klage eines Mitglieds der Piratenpartei gegen das Glasverbot beim Wevelinghovener Schützenfest begonnen. Das Gericht vernahm mehrere Zeugen und gab recht deutlich zu verstehen, dass es die Klage vermutlich abweisen wird. Eine Entscheidung will Richter Stefan Korfmacher aber erst in der nächsten Woche verkünden. "Ich muss da noch Mal drüber schlafen", kündigte er salopp an. Dennoch ist davon auszugehen, dass er die Klage des Wevelinghoveners Wolfgang Konieczny wahrscheinlich abweisen wird. Der Grund: Der Kläger konnte nicht genug Argumente dafür liefern, dass es sich bei dem Verbot um eine "willkürliche Anordnung" der Stadt gehandelt habe. Die Stadtverwaltung dagegen konnte zumindest darlegen, dass es sich bei den Glasscherben, die es 2010 und 2011 auf dem Marktplatz gegeben hatte, um eine abstrakte Gefahr handele. So berichtete Ingeborg Hacker vom Ordnungsamt ausführlich als Zeugin von ihren Beobachtungen in den vergangenen Jahren.

"Ich habe sicherlich an die hundert Jugendliche gesehen, die mit Flaschen zum Kirmesplatz gekommen waren", so Hacker: "Sie warfen ihre Flaschen aber nicht in die Mülleimer, sondern ließen sie teilweise auf den Boden fallen." In manchen Bereichen des Kirmesplatzes sei die Gefahr deshalb recht groß, sich durch Glas zu verletzen. "2011 ist eine Frau mit Flip-Flops in eine Glasscherbe getreten, sie hat stark geblutet", so Hacker weiter. Allerdings musste Hans-Joachim Klein als Leiter des Kreis-Ordnungsamtes einräumen, dass es auch ohne Glasverbot kaum Schnittverletzungen auf dem Marktplatz gegeben hatte. "Während des Schützenfestes 2011 waren es sechs, zwei davon auf dem Kirmesplatz", so Klein, "2012 gab es dann keine Schnittverletzungen mehr."

Der Kläger nannte das verhängte Glasverbot dennoch "massiv fragwürdig". Die Verhältnismäßigkeit werde angesichts der wenigen Verletzten nicht gewahrt, außerdem habe die Stadt die "Gefahrenlage" nicht ausreichend konkretisiert. Zudem wurde moniert, dass die Stadt keine anderen Maßnahmen ergriffen hätte, um der Problematik Herr zu werden. So habe man auf dem Platz beispielsweise keine zusätzlichen Mülltonnen aufgestellt, auch über ein Pfandsystem sei nicht nachgedacht worden.

Dies mache auch keinen Sinn, konterte Stadt-Justiziar Marc Saturra: "Schließlich entstehen die meisten Scherben ja nicht durch die Gläser, sondern durch mitgebrachte Flaschen. Hier würde uns auch ein Pfandsystem nicht weiterhelfen." Richter Korfmacher machte deutlich, dass er die Einschätzung der Stadt teile und eine Gefahr für gegeben halte. "Dennoch will ich das Urteil nicht übers Knie brechen", so Korfmacher. Er will sich die Argumente beider Seiten noch einmal durch den Kopf gehen lassen.

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