Grevenbroich Prozess um getötete Ex-Frau wird neu aufgerollt

Grevenbroich · Knapp anderthalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 40 Jahre alten Frau in einer Grevenbroicher Wohnung wird der Prozess gegen ihren Ex-Mann überraschend neu aufgerollt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

 Gerd Meister ist Verteidiger des 40 Jahre alten Angeklagten.

Gerd Meister ist Verteidiger des 40 Jahre alten Angeklagten.

Foto: M. Pesch

Das Landgericht Mönchengladbach hatte den Mann im Juni 2011 zu neuneinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Dagegen hatte die Verteidigung Revision eingelegt — mit Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen "Rechtsfehlern" auf, jetzt soll ab dem 29. März in Mönchengladbach neu über den Fall verhandelt werden. Die Verteidigung hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, weil sie mit dem harten Durchgreifen des Gerichts nicht einverstanden war. Neuneinhalb Jahre Haft waren aus Sicht von Verteidiger Gerd Meister zu viel.

"Mein Mandant hat die Tat aus Sorge um seine Kinder begangen. Diese Sorge hat sich am Tattag entladen und zu diesem Verbrechen geführt", so Meister. Der Strafverteidiger aus Neuss hatte in seinem Plädoyer eine Strafe von maximal fünfeinhalb Jahren beantragt. Streitpunkt zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft war vor allem das Gutachten des Sachverständigen. Der Experte hatte erklärt, der Angeklagte habe zum Tatzeitpunkt unter einer "tiefgreifenden Bewusstseinsstörung" gelitten. Er habe das Verbrechen im Affekt begangen, seine Schuldfähigkeit sei deshalb erheblich gemindert gewesen. Dem war das Gericht jedoch nicht gefolgt. Vielmehr sprach die zuständige Schwurgerichtskammer von einem brutalen Tathergang, der zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden müsse.

Genau damit wiederum zeigte sich der Bundesgerichtshof nicht einverstanden. Sollte der Angeklagte tatsächlich im Affekt gehandelt haben, könne man ihm die extreme Brutalität nicht zum Vorwurf machen, heißt es in der Begründung der Bundesrichter. In der Neuauflage des Verfahrens soll deshalb jetzt noch einmal der zuständige Sachverständige gehört werden.

Bei der Tat im November 2011 hatte ein 44 Jahre alter Mann seine geschiedene Ehefrau mit einer Vielzahl von Messerstichen getötet, anschließend hatte er noch mit einem Hammer auf ihren Kopf eingeschlagen. Die Kinder der Familie waren zum Tatzeitpunkt in der Schule. Als Motiv hatte die Verteidigung angegeben, der Angeklagte habe sich sehr über den Lebenswandel seiner Ex-Frau geärgert und sich Sorgen um die Kinder gemacht.

(NGZ/rl)
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