Grevenbroich Ordnungsamt spricht sich für Alkoholverbot aus

Grevenbroich · Der Gesetzentwurf der NRW-CDU, alkoholfreie Zonen auf öffentlichen Plätzen zu ermöglichen, stößt beim Ordnungsamt der Stadt Grevenbroich auf Zustimmung. Das bestätigte Stadtsprecher Andreas Sterken auf NGZ-Anfrage. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Städte und Gemeinden zeitlich begrenzte Alkoholverbote für bestimmte Brennpunkte einführen können. Das Thema wurde gestern bei einer Sachverständigen-Anhörung im Landtag erörtert. Die Experten zeigten sich jedoch skeptisch. Das Gesetz sei "verfassungsrechtlich so nicht möglich", sagte Clemens Arzt, Professor für Polizeirecht bei der Anhörung.

Beim Ordnungsamt der Stadt würde man sich allerdings einen größeren Handlungsspielraum wünschen. Bislang hat man sich an Brennpunkten wie der Stadtparkinsel mit einer anderen Lösung behelfen müssen: einem Glasverbot. Dieses gilt in den Sommermonaten von 18 bis 6 Uhr auf der Fläche rund um die Stadtbücherei, die Versandhalle, das Auerbachhaus und das Waagehaus. Einer der Gründe dafür war die erhöhte Verletzungsgefahr durch umherliegende Scherben zerborstener Glasflaschen.

Lärmbelästigung, Vandalismus und Sachbeschädigungen nach ausufernden Trinkgelagen seien in der Schlossstadt aber auch an anderen Orten ein Grund für Ärgernisse. "An manchen Stellen wäre es wünschenswert, wenn wir eine bessere Handhabe hätten", sagt Sterken. Orte, an denen ein zeitlich begrenztes Alkoholverbot denkbar sei, nennt er ebenfalls. In den Sommermonaten sei dies auf Teilen der Stadtparkinsel, insbesondere im Umfeld der Stadtbücherei — also dort, wo jetzt bereits ein Glasverbot besteht — der Fall. "Ein ständiges Verbot im Bereich zwischen Bahnhofvorplatz und dem Parkhaus an der Von-Goldammer-Straße wäre ebenfalls eine Option", erklärt Sterken. "Wünschenswert wäre ein solches Verbot zudem auf allen Kinderspielplätzen."

Zu bedenken wäre darüber hinaus, ob ein zeitlich begrenztes Alkoholverbot an einigen Orten während bestimmter Groß-Veranstaltungen und Feiertage Sinn mache. "Gemeint wäre dabei insbesondere das Verfahren an Teilabschnitten der Straßen Auf der Schanze und Ostwall in den Sommermonaten im Umfeld der Rathaustreppe", meint Andreas Sterken.

(NGZ/AC)
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