Ordnungsamt in Grevenbroich Tausende Widersprüche gegen Bußgelder

Grevenbroich · Durch einen Formfehler ist der neue Bußgeldkatalog hinfällig – ab sofort gelten die alten Straf-Tarife. Probleme bereiten den Ämtern die Bußgelder, die seit dem 28. April verhängt wurden.

 Ärgerlich: eine Knolle unterm Scheibenwischer. Wegen eines Formfehlers im neuen Bußgeldkatalog gelten derzeit die alten Tarife.

Ärgerlich: eine Knolle unterm Scheibenwischer. Wegen eines Formfehlers im neuen Bußgeldkatalog gelten derzeit die alten Tarife.

Foto: Achim Blazy (abz)

Das Ordnungsamt der Stadt Grevenbroich und das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises sind alarmiert. Auf sie rollen derzeit viele tausend Widersprüche zu. Ob Parkknöllchen oder Tempoverstoß: Für sämtliche Vergehen darf der neue, eigentlich seit dem 28. April geltende Bußgeldkatalog nicht angewendet werden. Grund hierfür ist ein Formfehler in der Präambel, der Einleitung der Verordnung. Bis dieser Fehler beseitigt ist, benutzen Polizei und Rhein-Kreis und demnächst auch die Stadt den alten Bußgeldkatalog.

Das Problem: Mit dem neuen Katalog wurden viele Strafen empfindlich verschärft. Wer 21 Kilometer schneller fuhr als erlaubt, musste mit einem Fahrverbot rechnen. Städtische Tickets für unerlaubtes Parken verteuerten sich ebenfalls empfindlich. Nun müssen all die schärferen Strafen zurückgenommen werden. Für betroffene Verkehrssünder bedeutet das: Bußgeldbescheide ganz genau kontrollieren – und prüfen, ob man Widerspruch einlegen kann.

Der Rhein-Kreis hat nach Angaben eines Sprechers seit dem 28. April rund 3490 Bußgelder verhängt. Davon wurden bereits 460 rechtskräftig. Was mit diesen geschieht, müssen Bund und Länder in den nächsten Tagen noch festlegen. Möglicherweise werden auch diese Bescheide rückwirkend geändert. Alle noch nicht rechtskräftigen Bescheide würden nach Angaben eines Kreissprechers nach dem alten Bußkatalog abgerechnet – zu den deutlich milderen Konditionen. Hierzu habe das Straßenverkehrsamt extra die alte Software wieder auf seine Systeme aufgespielt.

In Grevenbroich nennt das Ordnungsamt eine Zahl von rund 3700 Bußgeldern, die zwischen dem 28. April und dem 6. Juli verhängt worden seien. Im hiesigen Rathaus warte man noch auf Anweisungen aus dem NRW-Innenministerium. Für alle Falschparker, die ab dem 7. Juli erwischt werden, gilt bis auf weiteres der alte Bußgeldkatalog. Dasselbe trifft auf alle städtischen Bußgelder zu, die zwischen dem 28. April und dem 6. Juli verhängt wurden und noch nicht rechtskräftig wurden. Auch hier gibt es einige hundert Bescheide, die bereits rechtskräftig sind. Hier harrt die Stadt einer Handlungsanweisung vom Land.

Das Ordnungsamt stellt bereits einen Anstieg der Eingaben und Einsprüche bei der Bußgeldstelle fest. Amtlicherseits sei dies „in den allermeisten Fällen nicht notwendig“. Auch werde es bei der Ahndung des Verstoßes bleiben, heißt es warnend. Die Taten seien dem Grunde nach bewiesen: „Alleine die Strafhöhe kann sich durch die veränderte Rechtslage ändern.“

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