Grevenbroich Ogata-Beitragsstreit: Landrat stützt Kwasny

Grevenbroich · Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hat erstmals Stellung bezogen, nachdem Bürgermeisterin Ursula Kwasny das Ratsvotum zu neuen Ogata-Beiträgen beanstandet hat. Auch wenn er noch kein endgültiges Urteil abgeben wolle, schreibt er: "Es spricht einiges dafür, dass der vom Rat gefasste Beschluss über die Senkung der Ogata-Beiträge in Anbetracht der desolaten Haushaltslage von Grevenbroich und der mit dem Ratsbeschluss verbundenen Einnahmeausfälle als rechtswidrig zu bewerten ist". Kwasnys Beanstandung dürfte "somit begründet sein".

 Ganztagsbetreuung an der Erich-Kästner-Schule.

Ganztagsbetreuung an der Erich-Kästner-Schule.

Foto: M. reuter

Auf Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatte sich zunächst der Schulausschuss, dann der Stadtrat mit gestaffelten Ogata-Beiträgen beschäftigt. Eltern können mit maximal 150 Euro pro Kind zur Kasse gebeten – dies ist die Vorgabe des Landes NRW.

In einer emotional geführten Diskussion hatten etwa Klaus Krützen (SPD), Dirk Gawlinski (Grüne) und Hildegard Florack (UWG) die geltende Gebührenpraxis kritisiert. Zurzeit zahlen Eltern – unabhängig vom Einkommen – monatlich 72 Euro pro Kind; zudem gibt es Reduzierungen für Geschwister oder Empfänger von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. Erster Beigeordneter Michael Heesch nannte dies eine "ausreichende soziale Staffelung". Er ging davon aus, dass der Stadt Einnahmen fehlen würden, wenn sie ihre aktuellen Sätze durch eine neue Staffelung ersetze.

SPd kritisiert Patrauschke

SPD-Fraktions-Chef Horst Gerbrand kritisiert gestern die Haltung von Petrauschke und betont die Rechtmäßigkeit des Beschlusses: "Ein ganz entscheidender Aspekt war, dass kein konkretes Modell beschlossen wurde, sondern nur ein Grundsatzbeschluss erfolgte." Maximal könnten die Gebühren auf 150 Euro steigen. "Warum ist dies nicht kostenneutral umzusetzen", fragt Gerbrand. Zudem würde die Stadt durch Ausbau eines präventiven Angebots wie den Offenen Ganztag Geld sparen – Geld, das sonst für teuere Hilfen zur Erziehung zu zahlen sei.

(NGZ)
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