Hilfen für Blinde in Grevenbroich Nur drei Ampeln geben Akustik-Signale

Grevenbroich · Die CDU-Fraktion und der Sehbehinderten-und Blindenverein für den Rhein-Kreis Neuss machen sich für die Ausstattung der Ampeln mit Akustik-Signalen für blinde Menschen in Grevenbroich stark. Die Stadt hat eine Bestandsaufnahme gemacht und sieht weiteren Prüfbedarf. Eine schnelle Lösung ist wohl nicht in Sicht.

Zwar sind an einigen Signalanlagen gelbe Kästen montiert, mit denen Passanten „Grün“ anfordern und an einer Taste an einem leichten Vibrieren merken, wann sie die Straße queren dürfen. Das Problem für blinde Menschen: „Wie soll ich ohne ein Auffindesignal die Ampel finden“, hatte Ernst Balsmeier vom Blinden- und Sehbehindertenverband bei einem Ampel-Test mit unserer Redaktion gefragt. Für eine Blinden-Ampel sei ein akustisches Signal nötig, das unaufhörlich „klickert“. Balsmeier ist selbst sehbehindert. Eine Norm sehe vor, dass das Signal in 20 Metern zu hören sein müsse.

 An mehreren Ampeln gibt es solche Grün-Anfordungstasten.

An mehreren Ampeln gibt es solche Grün-Anfordungstasten.

Foto: Carsten Sommerfeld

Doch an den meisten Ampeln ist ein solches Signal nicht zu vernehmen. Die Stadt hatte 52 Anlagen überprüft, das Ergebnis liegt dem am Donnerstag tagenden Hauptausschuss vor. Lediglich an einer städtischen Ampel (Auf der Schanze/Karl-Oberbach-Straße) sowie bei zwei Ampeln an Kreisstraßen (Zum Türling und am Real-Markt in Noithausen) gebe es ein akustisches und ein Vibrationssignal, an acht weiteren die Anforderungstaste allein. „Wir werden nun prüfen lassen, ob die Ampeln hinsichtlich der Grün-Anforderung und Akustiksignale der Norm entsprechen“, sagt Stadtsprecher Stephan Renner. „Wenn sich dann Handlungsbedarf ergibt, müssen Lösungen für eine Nachbesserung gefunden werden.“

Die Stadtverwaltung weist bereits darauf hin, „dass das Orientierungs-Signal zum Auffinden „vielerorts als sehr laut empfunden wird“. Gerade im innerstädtischen Bereich könne „das zu Anwohnerbeschwerden führen“. Deshalb sollte jeder Standort einer „sorgfältigen Nutzen-Risiko-Überprüfung“ unterzogen werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort