Grevenbroich Mit gültigem Ticket zum Schwarzfahrer geworden

Grevenbroich · Diesen Tag mit der "Leselust ab 50"-Gruppe wird der Allrather Helmut Klougt so schnell nicht vergessen. Am 7. Juni nahm er an dem Ausflug nach Rhöndorf teil – und kam als "Schwarzfahrer" wieder in Grevenbroich an.

 Trotz gültiger Fahrkarte zum Schwarzfahrer geworden: Helmut Klougt aus Allrath, der mit einer Reisegruppe unterwegs war.

Trotz gültiger Fahrkarte zum Schwarzfahrer geworden: Helmut Klougt aus Allrath, der mit einer Reisegruppe unterwegs war.

Foto: M. Reuter

Diesen Tag mit der "Leselust ab 50"-Gruppe wird der Allrather Helmut Klougt so schnell nicht vergessen. Am 7. Juni nahm er an dem Ausflug nach Rhöndorf teil — und kam als "Schwarzfahrer" wieder in Grevenbroich an.

Trotz eines gültigen Gruppentickets. Nach vielen Briefen gibt es zwei Einschätzungen der Bahn zum "Fall Klougt".

Der Versuch einer Rekonstruktion: Helmut Klougt startete mit der "Leselust-Gruppe" und deren Gruppenfahrkarte. Zusätzlich hatte er sich, da schwerbehindert, im Reisezentrum über spezielle Fahrpreise informiert. "Man sagte mir, ich würde umsonst fahren können", so der Allrather.

Die Fahrscheinkontrolle bei der Hinfahrt verlief unauffällig, der Schaffner akzeptierte Klougt als Gruppenreisenden. Anders bei der Rücktour: Diesmal beanstandete der Kontrolleur diese als Schwarzfahrt: Als Schwerbehinderter fehle ihm der Ausweis mit Marke. Zudem hatte sich Klougt abseits, aber in Sichtweite zur Grevenbroicher Gruppe, platziert. Seine Versuche, als Teil der Reisegruppe und Besitzer eines gültigen Tickets akzeptiert zu werden, scheiterten — Helmut Klougt sollte 40 Euro bezahlen.

Sollte er, wollte er aber nicht: Als "mehr als enttäuschter Kunde" wandte er sich an Abteilungen für Presse, das Servicecenter Fahrpreiserhebungen und den Kundendialog der DB und fand sich "im Dschungel der Zuständigkeiten" wieder: "Durch die vielen Schreiben war ich in ganz Deutschland unterwegs", meint der Rentner.

Nun hat er zwei Auskünfte der Bahn: So klärte ihn die Bahn über die falsche Beratung in Grevenbroich auf, reduzierte die Bußgeldforderung auf zehn Euro und erklärt gegenüber der NGZ: "Die Fahrpreisnacherhebung wurde zu Recht erstellt, da Herr Klougt bei der Kontrolle keine gültige Fahrkarte vorlegen konnte. Der Kundenbetreuer war nicht verpflichtet, mit dem Fahrgast durch den Zug zu gehen, um nach einer gültigen Fahrkarte zu suchen." Die unbeanstandete Überprüfung auf der Hinfahrt würden nicht bedeuten, dass der Ausweis automatisch auch für die Rückfahrt unbeanstandet bleiben würde.

Zudem erhielt Klougt ein Schreiben, in dem sich die DB für den Vorfall entschuldigte und einen 20-Euro-Gutschein beifügte — für eine Bahnfahrt. Ob er ihn nutzen wird? Noch überlegt er — jetzt hat er ja einen Schwerbehindertenausweis.

(NGZ/rl)
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