Grevenbroich Missbrauch ließ sich vor Gericht nicht beweisen

Grevenbroich · Bereits am ersten Prozesstag vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht hatte der Angeklagte erklärt: "Ich bin es nicht gewesen." Die Staatsanwaltschaft warf dem 28-Jährigen schweren sexuellen Kindesmissbrauch vor. Laut Anklage sollte sich der Mann 2011 in Grevenbroich an einem damals zehnjährigen Mädchen vergangen haben. Doch am Ende sprach das Jugendschöffengericht den Angeklagten vom Missbrauchsvorwurf mangels Beweises frei.

In der Urteilsbegründung ging der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts noch einmal auf den Fall ein: "Wir sind überzeugt, dass das Kind missbraucht wurde. Das Verbrechen ist tatsächlich geschehen." Dabei erwähnte der Vorsitzende auch das Gutachten einer Psychologin. "Das Mädchen hat in seiner Aussage tatsächliches Erleben geschildert", sagte die Gutachterin. Zur Tatzeit hatte das Kind seine Tante in Grevenbroich besucht. Der Angeklagte kümmerte sich an dem Tag um die Zehnjährige und deren kleine Schwester. Die Erwachsenen hielten sich in einem anderen Zimmer auf. Auf einem Foto habe das Mädchen den Angeklagten erkannt.

Doch der Zeugenauftritt der mittlerweile Jugendlichen beseitigte die Zweifel des Falles nicht. Im Gerichtssaal reagierte die Zeugin nicht wie erwartet - sie erkannte den Angeklagten nicht. Auch das Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens war vom Gericht berücksichtigt worden. Der Angeklagte sei zwar lernbehindert, aber nicht pädophil, hatte der Sachverständige erklärt.

(krue)
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