Grevenbroich Missbrauch: Gericht verhängt Höchststrafe

Grevenbroich · Ein Grevenbroicher (54) ist gestern wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Der Richter verhängte eine langjährige Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der Mann gilt als Gefahr für die Allgemeinheit.

 Der Angeklagte versteckte sich hinter einer Kladde vor den Fotografen. Er gilt als schwer therapierbar und hat Hilfsangebote bislang abgelehnt.

Der Angeklagte versteckte sich hinter einer Kladde vor den Fotografen. Er gilt als schwer therapierbar und hat Hilfsangebote bislang abgelehnt.

Foto: mape

Das Landgericht Mönchengladbach hat gegen einen vorbestraften Kinderschänder aus Grevenbroich entschlossen durchgegriffen: Der 54 Jahre alte Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu sieben Jahren und zehn Monaten Haft sowie anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Nun muss der Grevenbroicher befürchten, möglicherweise bis an sein Lebensende im Gefängnis zu bleiben. Er gilt als schwer therapierbar und hat Hilfsangebote bislang abgelehnt.

Regungslos nahm der Angeklagte gestern Mittag das Urteil von Richter Lothar Beckers zur Kenntnis. Sicherungsverwahrung bedeutet, dass das Gericht den 54-Jährigen als "Hangtäter" und damit als eine Gefahr für die Allgemeinheit einstuft. "Sie haben sich auf kleine Mädchen spezialisiert", meinte der Richter, "auch auf Spielplätzen sind Sie offensiv an Ihre Opfer herangegangen." Der Grevenbroicher habe den Hang dazu, weitere Sexualstraftaten zu begehen, die bei den Opfern für schwere körperliche und seelische Schäden sorgen würden. "Therapieangebote haben Sie bislang abgelehnt, weder in knapp sieben Jahren Haft noch danach haben Sie Hilfe angenommen", erklärte Lothar Beckers mit Blick auf den Angeklagten. Ein Gutachter hatte im Prozess davor gewarnt, den Mann ohne Therapie irgendwann wieder aus der Haft zu entlassen - in diesem Fall nämlich würde die Gefahr bestehen, dass er sich erneut an Kindern vergeht.

Erst 2007 hatte die Justiz den 54-Jährigen nach sieben Jahren im Gefängnis auf freien Fuß entlassen. Zunächst hatte sich der Grevenbroicher danach eine Arbeitsstelle gesucht. Schon bald aber machte er sich auch wieder auf die Suche nach potenziellen Opfern.

Mehrere Mädchen wurden von ihm auf schlimme Weise sexuell missbraucht, seine Taten filmte er obendrein und speicherte sie auf seinem Smartphone. "So war es nicht schwer, Sie zu überführen", erklärte Richter Beckers gestern in seiner Urteilsbegründung. Obendrein hatte der Mann allerdings die Vorwürfe auch eingeräumt. "Wir glauben Ihnen, dass Sie die Taten bereuen", betonte der Richter, "allerdings ist das eine Reue mit gebremstem Schaum." So habe sich der Angeklagte bei den Opfern beispielsweise nicht entschuldigt, die Kinder hätten "massive seelische Verletzungen" davon getragen. "Das haben Sie ganz alleine zu verantworten", so der Richter.

Ein Sachverständiger hatte bei dem Grevenbroicher eine psychische Störung festgestellt. Sollte er auch in Zukunft entsprechende Therapieangebote ablehnen, muss er bis an sein Lebensende in Haft bleiben. Sollte er sich dagegen behandeln lassen, kann er nach Ablauf seiner Gefängnisstrafe dann wieder auf freien Fuß gesetzt werden, wenn Experten ihn als "geheilt" einstufen.

Rechtskräftig ist das gestern gesprochene Urteil indes noch nicht. Der Kinderschänder kann gegen die Entscheidung der Gladbacher Richter noch Revision einlegen.

(NGZ)
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