Messerstecherei in Grevenbroich vor dem Landgericht Verteidigung will gegen sechs Jahre Haft in Revision gehen

Grevenbroich · Nach dem Urteil zu sechs Jahren Haft wurde der 26-jährige Grevenbroicher aus der U-Haft entlassen. Bis das Urteil rechtskräftig wird, kommt er gegen Kaution frei.

Am Landgericht Mönchengladbach wurde die Messerstecherei vom 20. Januar in Grevenbroich verhandelt.

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Die Messerstecherei am 20. Januar in Grevenbroich hat jetzt im Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach zu einem Urteil geführt. Der 26-jährige Angeklagte aus Grevenbroich wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags in insgesamt vier Fällen zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren Haft verurteilt. Die Siebte Große Strafkammer unter dem vorsitzenden Richter Martin Alberring ging mit ihrem Urteil deutlich über das Strafmaß hinaus, das der Staatsanwalt in seinem Plädoyer genannt hatte. Er hatte vier Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Strafverteidiger Gerd Meister will jetzt in Revision gehen, jedenfalls rät er seinem Mandanten dazu, teilt er auf Nachfrage mit. Er nennt ein Strafmaß von sechs Jahren für völlig überzogen.