Grevenbroich Mein neuer Mieter, der Flüchtling

Grevenbroich · 202 Asylsuchende sind derzeit in Grevenbroich in privat vermieteten Wohnungen untergebracht. Viele Vermieter wollen helfen. Aber wie funktioniert das genau? Und: Haben Geschäftemacher eine Chance? Die NGZ gibt Antworten.

Das Leben in Zelten und Massenunterkünften, ohne echte Privatsphäre und ohne die Chance auf ein Zuhaus-Gefühl, ist eine Notlösung, mehr nicht. Daher bitten Städte und Kommunen ihre Bürger, Flüchtlinge in Privat-Wohnungen unterzubringen. Von derzeit insgesamt 816 Asylsuchenden sind in Grevenbroich aktuell 202 in privat vermieteten Wohnungen oder Häusern untergebracht. 614 leben in städtischen Unterkünften.

"Der Anteil der Menschen, die wir hier in Grevenbroich privat unterbringen konnten, ist relativ groß - wir sind zufrieden", sagt Hartmut Deußen vom Fachbereich Soziales. Aber - wie läuft das eigentlich, einem Flüchtling oder einer Flüchtlingsfamilie privat Wohnraum zur Verfügung stellen?

Die NGZ gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Ich möchte vermieten. An wen kann ich mich wenden? In den meisten Städten ist das Sozialamt zuständig, in Grevenbroich ist es der Fachbereich "Soziale Sicherung und Integration".

"Was die Vermietung von Wohnungen betrifft, laufen dort alle Fäden zusammen", sagt Hartmut Deußen. "Handelt es sich um größere Objekte, ist das Sache des städtischen Gebäudemanagements."

Wie funktioniert die Vermittlung? Jeder Eigentümer, der einen Flüchtling aufnehmen will, muss ein Mietangebot mit Informationen zur Wohnung abgeben und einen Eigentumsnachweis erbringen. "Wir gucken dann, für wen die Wohnung infrage kommt und ob die Größe und die Mietvorstellungen grundsätzlich angemessen sind", erklärt Hartmut Deußen.

"Oft ist es auch so, dass sich einer unserer Ehrenamtler mit dem Vermieter in Verbindung setzt und die Wohnung zusammen mit den Flüchtlingen besichtigt.

Wer ist Vertragspartner? Grundsätzlich gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie bei jedem normalen Mietvertrag. In der Regel ist also der Flüchtling der Vertragspartner im Mietvertrag. "Das hat auch ganz praktische Gründe", sagt Deußen.

"Weil Wohnungen in der Regel an Flüchtlinge und Flüchtlingsfamilien vermittelt werden, die gute Chancen haben, in Deutschland bleiben zu dürfen, ist es wahrscheinlich, dass sich der ausländerrechtliche Status nach Vertragsabschluss ändert. In diesem Moment wechselt die Zuständigkeit vom Sozialamt zum Jobcenter. Das würde dann auch die Mietzahlung betreffen und hätte eine Erstattung ,über drei Ecken' zur Folge.

" Bei größeren Objekten mit mehreren Wohnungen sei dagegen die Stadt Mieterin, sagt der Sozialamtsmitarbeiter. "Sie kann dafür bestimmen, wer ein- und auszieht."

Wie viel Miete kann ich verlangen? "Was die Wohnungsgröße betrifft, gibt es kreisweite Richtwerte", erklärt Hartmut Deußen. "Grundsätzlich gilt: bis zu 50 Quadratmeter für eine Person plus 15 Quadratmeter für jede weitere.

" Auch für die Miete, sagt der Experte, sei eine kreisweite Obergrenze festgelegt, die Höhe richte sich in allen Fällen nach den örtlich üblichen Preisen. "In Grevenbroich gehen wir von der Brutto-Kaltmiete aus, also Kaltmiete inklusive Nebenkosten, ohne Heizung. Das sind im Moment circa 390 Euro für eine Person." Diese Werte seien auch vom Jobcenter anerkannt, sagt Hartmut Deußen, so dass bei einem Zuständigkeitswechsel nichts passieren kann.

"Geschäftemacher haben in Grevenbroich keine Chance."

Wie kann ich als Vermieter mit Städten und Gemeinden noch in Kontakt treten? Unter www.wohnraumkarte.de/refugees können Vermieter in eine Datenbank alle Wohnungen einstellen, die für die Nutzung durch Flüchtlinge in Frage kommen. Städte und Gemeinden können auf diese Informationen zugreifen.

(NGZ)
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