Grevenbroich Kurt Bodewig fordert Null-Promille-Grenze

Grevenbroich · Kein Tropfen Alkohol am Steuer: Immer mehr Politiker fordern die Null-Promille-Grenze – nicht nur für Fahranfänger und Fahrer unter 21 wie bisher – sondern für alle Fahrer. Auch der Präsident der Deutschen Verkehrswacht, Ex-Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) aus Grevenbroich plädiert für die generelle Null-Promille-Grenze, die es in anderen europäischen Ländern wie Estland und Tschechien bereits gibt.

Der ADAC Nordrhein lehnt die Null-Promille-Grenze ab: "Die jetzige Regelung hat sich bewährt, die Zahl der Unfälle ist zurück gegangen. Was wir brauchen, sind schärfere Kontrollen", sagt Jaqueline Grünewald, Pressesprecherin des ADAC Nordrhein. "Die Null-Promille-Grenze ist wünschenswert", sagt dagegen Nina Pollack, medizinisch-psychologische Gutachterin beim TÜV Rheinland. Niemand könne seinen Promille-Gehalt im Blut nach mehreren Gläsern Bier richtig einschätzen. "Viele fangen an zu rechnen."

Wer mit 1,6 Promille im Blut aus dem Verkehr gezogen wird, muss sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Diese soll ermitteln, ob der Betreffende zum Fahren eines Autos fähig ist. Eine MPU besteht aus drei Teilen. "Der erste Teil besteht aus einer medizinischen Untersuchung, wobei vor allem die Befunde von Interesse sind, die im Zusammenhang mit der Tat stehen", erzählt Pollack. Im nächsten Teil der MPU wird die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit ermittelt. "An einem Testgerät muss der Teilnehmer beim Erscheinen bestimmter Symbole auf einem Bildschirm sehr schnell reagieren", sagt Pollack.

Den Kern der MPU bildet die psychologische Untersuchung im dritten Teil. In diesemGespräch gehe es um das Verhalten des Betroffenen und um seine Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Vergehen. Es wird erwartet, dass der Betroffene seinen Fehler einsieht. "Und es kommt darauf an, dass der Teilnehmer sein Verhalten im Straßenverkehr dauerhaft ändert", sagt Pollack. Seit Mitte 2007 gilt in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit. Das Verbot gilt ebenfalls für alle Fahrer unter 21 Jahren. Nach einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen gingen Unfälle mit Personenschaden, die von Fahranfängern verursacht wurden und bei denen Alkohol eine Rolle spielte, im ersten Jahr nach der Einführung um zwölf Prozent zurück.

(dhk)
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