Grevenbroich Kreis stellt Beruhigungsmittel bei zwei Schützenfest-Pferden fest

Grevenbroich · Bei zwei Pferden, die während des Schützenfestes in Grevenbroich im Einsatz waren, sind Rückstände von Beruhigungsmitteln (Sedativa) festgestellt worden. Nach Informationen unserer Zeitung haben das Blutproben des Kreisveterinäramtes ergeben. Der Präsident des Bürgerschützenvereins, Dr. Peter Cremerius, zweifelt am Analyse-Verfahren des Kreises.

 Schützenoberst Joachim Schwedhelm hoch zu Ross. Ob dieses Pferd betroffen war, ist nicht bekannt.

Schützenoberst Joachim Schwedhelm hoch zu Ross. Ob dieses Pferd betroffen war, ist nicht bekannt.

Foto: MR

Bei den Schützenfestumzügen in Neuss und Grevenbroich standen die Pferde in diesem Sommer erstmals unter besonderer Beobachtung von Tierärztinnen des Veterinäramtes. Bei Pferden, die Anzeichen eines möglichen Einsatzes von Beruhigungsmitteln zeigten, wurden Blutproben entnommen. "In zwei dieser Proben konnten jetzt Rückstände von Sedativa nachgewiesen werden", erklärte am Freitag ein Sprecher des Rhein-Kreises. Die Besitzer der Pferde würden nun im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens angehört. Es bestehe der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Während der Pferde-Hauptlieferant für das Grevenbroicher Schützenfest am Freitag bestritt, im Zusammenhang mit dem Untersuchungsergebnis zu stehen, wurde Peter Cremerius deutlich. Als Mediziner zweifelt er am Verfahren des Kreisveterinäramtes. "Es muss geklärt werden, ob diese Methode überhaupt zulässig und aussagekräftig ist", so der BSV-Präsident.

Nach seinen Informationen gebe es zugelassene Beruhigungsmittel, die Pferden etwa vor dem Besuch eines Hufschmiedes verabreicht würden. "Diese legalen Sedativa, die sich meines Wissens nicht von anderen unterscheiden, sind noch lange im Blut nachweisbar. Es lässt sich aber nicht feststellen, welcher Stoff es ist, und wann er verabreicht wurde", betonte Peter Cremerius. Für ihn als Mediziner sei das Untersuchungsergebnis des Veterinäramtes vor diesem Hintergrund kaum als rechtskräftig anzusehen.

Der Rhein-Kreis hatte am Freitag per Pressemitteilung lediglich erklärt, dass die Pferde bei den Schützenfesten in Neuss und Grevenbroich untersucht und bei zwei Tieren die Anzeichen eines möglichen Sedativa-Einsatzes festgestellt wurden. "Diese pauschale Meldung ärgert mich", so Peter Cremerius: "Es kann nicht sein, dass so etwas herausgegeben wird, bevor die Vorstände der Vereine informiert wurden." Darüber will sich der Präsident nun schriftlich beim Landrat beschweren. Hans-Jürgen Petrauschke beurteilt dies jedoch als einen normalen Vorgang: "Unsere Pressestelle hat auf Medienanfragen reagiert."

Das Veterinäramt hatte erstmals die Pferde der beiden großen Schützenfeste im Kreis untersucht. Erfahrungen in Düsseldorf und Köln haben gezeigt, dass Pferde, die psychisch für den Einsatz bei Großveranstaltungen nicht geeignet sind, mitunter mit Beruhigungsmitteln behandelt werden. Der Einsatz von Sedativa zu diesem Zweck stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Er lässt sich nur mit Hilfe von Blutproben nachweisen.

(NGZ)
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