Grevenbroich Krankenhaus-Patient will Schadenersatz

Grevenbroich · Josef Pohl wirft dem Elisabeth-Haus Aufsichtspflichtverletzung vor. Daher fordert er 3000 Euro.

Einen kurzen Aufenthalt im Elisabeth-Krankenhaus trägt Josef Pohl aus Rommerskirchen dem medizinischen Personal und der Klinikleitung lange nach. Der 77-Jährige erwägt, Strafanzeige zu erstatten und fordert Schadenersatz von mindestens 3000 Euro. Er war am 3. Mai wegen des Verdachts auf Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert worden. Die Akutversorgung habe gut funktioniert. Er beschwert sich aber über seinen stationären Aufenthalt. Da das Haus voll belegt gewesen sei, habe man ihn mit seinem Bett zunächst im Keller auf dem Flur postiert. Erst am nächsten Morgen sei er in ein Krankenzimmer gebracht worden.

Auf dem Flur sei er nachts durch Reißen an seinem Bart und durch Abtasten seines Armes unter der Bettdecke aus dem Schlaf gerissen worden. Eine offensichtlich psychisch gestörte Patientin sei die Urheberin gewesen, die er aber mit einem lauten "Hau ab!" habe vertreiben können. Dem Pflegepersonal wirft Pohl Aufsichtspflichtverletzung vor. Er, der Diabetiker sei und viermal am Tag Insulin spritzen müsse, sei dann am Abend angewiesen worden, am nächsten Morgen absolut nüchtern zu bleiben und kein Insulin zu spritzen, weil noch ein MRT von seinem Gehirn gemacht werden sollte.

Doch bis 14 Uhr am nächsten Tag sei er nicht zum MRT abgeholt worden. Er habe dann die Ärztin gefragt, wie es weitergehen soll. "Die Ärztin verschwand und kam mit einem kalten Mittagessen zurück. Ich könne nach dem Essen nach Hause gehen", habe sie gesagt und sich für ein Versehen entschuldigt. Doch der Patient hat nach eigenem Bekunden auch die AOK über die Vorkommnisse im Grevenbroicher Krankenhaus informiert. Die würde allerdings, nach Aussagen des für das AOK-Beschwerdemanagement zuständigen Mitarbeiters, keine Partei ergreifen, sondern nur schlichtend und moderierend tätig werden. Pohl hat mittlerweile Nachricht vom Landrat, bei dem er sich ebenfalls über das Krankenhaus beschwert hatte. Das Kreiskrankenhaus entscheide nun, ob es den Fall seiner Haftpflichtversicherung melden werde. Krankenhaus-Sprecherin Susanne Niemöhlmann betont: "Sehr energisch treten wir dem Vorwurf einer Straftat entgegen. Wir können kein Fehlverhalten seitens unserer Mitarbeiter erkennen, das irgendwelche finanziellen Entschädigungen rechtfertigen würde. Wir bedauern, dass es im Behandlungsverlauf mit Herrn Pohl zu Missverständnissen gekommen ist."

(NGZ)
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