Grevenbroich Kicker wegen Foul verurteilt
Grevenbroich · Enver Yilmaz, Jugendfußballer des TuS Grevenbroich, ist vom Landgericht Mönchengladbach zu einem Schmerzensgeld von 2000 Euro verurteilt worden. Er soll einen Gegenspieler auf dem Platz zu hart gefoult haben.
Es ist ein Urteil mit möglicherweise bundesweiter Signalwirkung: Das Landgericht Mönchengladbach hat einen Jugendfußballer des TuS Grevenbroich zur Zahlung von 2000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der Junge war nach Auffassung des Gerichts als Spieler seines früheren Odenkirchener Klubs im Zweikampf mit einem Gegenspieler des 1. FC Mönchengladbach überhart eingestiegen. Die Eltern des Jungen halten das Urteil für ein Unding, der DFB hält eine Klagewelle für möglich.
Rückblick: Am 11. Oktober 2008 war Enver Yilmaz mit der C-Jugend der Spielvereinigung Odenkirchen im Pokal gegen den 1. FC Mönchengladbach angetreten. Der Jüchener und sein Team hatten keine Chance, fünf Minuten vor dem Ende führte der Gegner mit 12:0. "Dann kam ein weiter Ball aus der Abwehr", erinnert sich Vater Ismail Yilmaz: "Mein Sohn und der Gegenspieler sprangen hoch zum Ball, anschließend fielen beide hin." Dann sei auch schon der Schiedsrichter gekommen, habe seinem Sohn die Gelbe Karte gezeigt und ihn für fünf Minuten vom Platz gestellt.
"Das war sicherlich ein Foul, aber auch ein normaler Zweikampf, mit dem man beim Fußball rechnen muss", so Yilmaz. Für den Gegenspieler allerdings hatte der "Zweikampf" erhebliche Folgen: Alexander P. brach sich das Bein und musste monatelang auf Krücken laufen. Er stellte wenige Wochen nach dem Spiel Strafanzeige und reichte Klage ein. "Das Verfahren wegen Körperverletzung wurde eingestellt, die Klage allerdings wurde am Landgericht Mönchengladbach verhandelt", so Vater Yilmaz. Das Ergebnis: Sein Sohn muss 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Glaubt man den Richtern, dann war das Verhalten des heutigen B-Jugend-Mannschaftskapitäns des TuS Grevenbroich nämlich kein normaler Zweikampf. "Überhart, eklatant regelwidrig und brutal" sei er zu Werke gegangen, heißt es in der Urteilsbegründung, sogar von einem "Vorsatz" ist die Rede. Das Gericht stützte sich dabei auf die Aussage von Zeugen.
Durch die Verurteilung des damals 14 Jahre alten Fußballers könnte nun von dem ungewöhnlichen Fall eine bundesweite Signalwirkung ausgehen. "Wir beschäftigen uns bereits intensiv mit der Sache", sagt Peter Hambüchen, Sprecher des Fußballverbands Niederrhein: "Wenn es hier tatsächlich zu einer Klagewelle kommt, müssen wir vorbereitet sein. Der Vorgang wurde an den DFB weitergeleitet."
Vom Deutschen Fußball-Bund erhoffen sich die Eltern des Jugendspielers nun Unterstützung. "Wir haben gegen das Urteil Berufung eingelegt und ziehen vor das Oberlandesgericht Düsseldorf", sagt Vater Ismail Yilmaz.