Grevenbroich Händler kritisieren Öffnungszeiten

Grevenbroich · Grevenbroicher Handel sieht Einschränkungen nach der Gesetzesnovelle.

 Einkaufen am Samstag bis Mitternacht: Das ist nach der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes nicht mehr möglich.

Einkaufen am Samstag bis Mitternacht: Das ist nach der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes nicht mehr möglich.

Foto: M. Reuter

Auf den "besten Tag von allen" muss Astrid Stahl (44), Geschäftsführerin im Edeka-Markt am Hammerwerk, seit drei Monaten verzichten. Samstag muss sie statt um 24 bereits um 22 Uhr schließen. Die Folge: Umsatzeinbußen, die Stahl nicht näher beziffern will. Zudem habe sie sich bewusst für diese Geschäftszeit entschieden, konnte damit etwa gezielt Schichtarbeiter ansprechen oder Mütter, die ohne Kinder einkaufen wollten. "Ich bin über diese Änderung nicht glücklich. Wenn ich könnte, würde ich sie zurücknehmen", meint die 44-Jährige.

Nach der Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen seit dem 18. Mai 2013 hat sich für Einzelhändler einiges geändert, etwa die Öffnungszeiten am Samstag maximal bis 22 Uhr wegen der Sonntagsruhe oder die Beschränkung der verkaufsoffenen Sonntage. Konkrete Kritik, etwa über die kürzeren Öffnungszeiten am Samstag, kann Anne Linnenbrügger-Schauer, Sprecherin des Handelsverbands Nordrhein-Westfalen, zwar nicht mitteilen. Sie geht aber davon aus, dass besonders die Lebensmittelbranche in Großstädten darunter leidet. Ihre Einschätzung: "Die Händler sind zuvor maßvoll mit den Möglichkeiten bis 24 Uhr umgegangen. Einen Wildwuchs an Geschäftszeiten, wie befürchtet, hat es nicht gegeben." Vielmehr hätte der Handel mit Augenmaß die Möglichkeiten genutzt. "Dringende Nachbesserung" fordert der Händlerverband dagegen bei den verkaufsoffenen Sonntagen: Innerhalb einer Kommune darf es bis zu elf verkaufsoffene Sonntage, davon zwei in der Adventszeit, geben.

Die verkaufsoffenen Sonntage des Werberings – die nächsten sind am 29. September und 6. Dezember sowie das Moonlight-Shopping am Freitag, 8. November – sieht Werbering-Chef Fred Schlangen durch das geänderte Gesetz nicht betroffen. Eine Einschränkung könnte aber für künftige Stadtfeste möglich sein: "Wir haben etwa zum Cityherbst schon mal das erste Oktober-Wochenende genutzt, um Schützenfesten auszuweichen." Künftig ist ein Sonntagsverkauf nicht mehr möglich, wenn der Sonntag mit dem Feiertag 3. Oktober zusammenfällt.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort