Grevenbroich Grüne: Petrauschke muss RWE-Einkünfte abgeben

Grevenbroich · Landrat Hans-Jürgen Petrauschke soll "umgehend" Vergütungen für Tätigkeiten in RWE-Gremien in Höhe von fast 150.000 Euro an den Kreis abführen. Das fordern die Bündnisgrünen als Konsequenz aus einem Erlass von Innenminister Ralf Jäger (SPD). Danach gehören RWE-Aufsichts- und Beiratstätigkeiten zum "Hauptamt" von Bürgermeistern und Landräten. Die Mandate würden nur wegen der "Amtsstellung" und nicht wegen der Persönlichkeit vergeben. RWE-Vergütungen seien daher an Stadt oder Kreis abzuführen.

Petrauschke erklärt dazu, sich an den Erlass halten zu wollen. Allerdings liege dieser noch nicht vor. Diskutiert werde nur ein Entwurf. Ob dieser in seiner jetzigen Fassung Rechtskraft erlange, sei ebenso unklar wie der Zeitpunkt der Veröffentlichung. Das Innenministerium bestätigt, dass der Entwurf noch politisch abgestimmt werden muss. Mit der Veröffentlichung sei voraussichtlich in einigen Wochen zu rechnen. Dass der Erlass inhaltlich noch geändert wird, ist nicht ausgeschlossen, wahrscheinlich ist das jedoch nicht. Die Verzögerung erklärt sich eher durch die Tatsache, dass der Entwurf früher öffentlich geworden ist als vom Minister geplant.

Für die Grünen ist die Sache klar: Sie fordern Petrauschke auf, seine Vergütungen aus der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von RWE Power in Höhe von rund 120.000 Euro umgehend an die Kreiskasse abzuführen, so Fraktionschef Erhard Demmer. Hinzu kämen noch 26.000 Euro für Petrauschkes Tätigkeit im RWE-Regionalbeirat. Zwar hatte RWE nach einer 2011 gescheiterten Klage des früheren Neusser Bürgermeisters Herbert Napp, der seine Einkünfte behalten wollte, seine Berufungsgrundsätze geändert, mit Blick auf den Landrat ändere dies, so Demmer, jedoch nichts: "Herr Petrauschke wurde schon vorher in seiner Eigenschaft als Landrat in den Beirat berufen." Sollte der Erlass vorliegen, will Petrauschke prüfen, was er gegebenenfalls an den Kreis zu zahlen hat. Seine RWE-Vergütungen gibt er mit jährlich rund 20.000 Euro (Aufsichtsrat RWE Power) und bis zu 3000 Euro (RWE Regionalbeirat) an. Dass der Ministererlass rückwirkend gelten könnte, sei derzeit nicht zu erkennen.

(ki-)
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