Grevenbroich Großplakate verärgern Schützen

Grevenbroich · Die Rabaue dürfen mit einem Transparent werben, die Noithausener Schützen durften es nicht. Und das ärgert Präsident Willi Esser. Welche Kriterien die Stadt für die Plakatwerbung anlegt.

 Die Musik der "Rabaue" hört Präsident Willi Esser gerne. Nur das Plakat der Band stört den Schützenpräsidenten. Sein Verein hatte an der selben Stelle ebenfalls ein Transparent aufgehängt, doch das musste entfernt werden.

Die Musik der "Rabaue" hört Präsident Willi Esser gerne. Nur das Plakat der Band stört den Schützenpräsidenten. Sein Verein hatte an der selben Stelle ebenfalls ein Transparent aufgehängt, doch das musste entfernt werden.

Foto: H. Jazyk

Willi Esser, Präsident der Noithausener Schützen, ist sauer. Als sein Verein wie in jedem Jahr ein Werbebanner fürs Heimatfest am Ortseingang aufstellte, gab es auf einmal Ärger mit der Stadt. Innerhalb von zwölf Stunden musste das Transparent entfernt werden.

"Aus dem Rathaus wurde mir mitgeteilt, dass Plakate im öffentlichen Raum nicht mehr erlaubt seien", schildert Esser. Die Schützen befestigten daraufhin ihr Banner auf einem Privatgrundstück mitten im Dorf. Was den Präsidenten ärgert: Jetzt werben die "Rabaue" an der selben Stelle für ihr Open-Air-Konzert — und das Transparent darf hängen bleiben. "Die Stadt misst hier wohl mit zweierlei Maß", vermutet Willi Esser.

Keine Plakate mehr im öffentlichen Raum? "Das muss ein Missverständnis sein", sagt Rathaussprecher Andreas Sterken: "Selbstverständlich ist das Plakatieren weiterhin erlaubt." Aber: Die Vereine müssen dafür eine Genehmigung bei der Stadt einholen. Maximal 50 Plakate im Format DIN-A0 (841 mal 1189 Millimeter) sind pro Veranstaltung erlaubt — allerdings nur an bestimmten Stellen. "Sie dürfen nicht an Bäumen befestigt werden, auf keinen Fall den Straßenverkehr behindern und erst recht nicht Fußgänger oder Radfahrer gefährden", so Sterken.

Diese vom Rat beschlossene Verordnung gelte insbesondere auch für die großen Transparente, mit denen im Stadtgebiet regelmäßig auf Biwaks, Schützenfeste oder Musikveranstaltungen hingewiesen wird. "Vor allem diese Banner müssen so befestigt werden, dass sie niemanden behindern", erklärt der Rathaussprecher. Im Fall Noithausen sei dies aber zu befürchten gewesen, berichtet Sterken: "Dieses Transparent hing ohne Genehmigung an einer Kreisstraße und war nicht standsicher angebracht. Es hätte den Straßenverkehr an dieser Stelle gefährden können, deshalb musste es abgehängt werden."

Den Schützenpräsidenten befriedigt eine solche Antwort nicht: "Warum erzählt man uns im Rathaus, dass das Plakatieren nicht mehr erlaubt sei und rückt nicht gleich mit der Wahrheit heraus?", fragt Esser. Sei das Transparent tatsächlich nicht standsicher gewesen, hätten die Schützen für Abhilfe gesorgt. Will Esser will dieses Thema nun in der sich regelmäßig treffenden Runde der Schützenpräsidenten ansprechen: "Ich denke, da gibt es noch Informationsbedarf."

Was die Plakatierung betrifft, müssen sich auch die Politiker auf Änderungen gefasst machen. In der nächsten Woche tritt eine neue Verordnung für Groß-Wahlplakate in Kraft. Die so genannten "Wesselmänner" dürfen künftig nur noch an Standorten aufgestellt werden, wo sie niemanden gefährden.

(NGZ/rl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort