Grevenbroicher vor Gericht Mann fuhr mit Auto in Lebenshilfe-Wohnhaus

Grevenbroich · Am Abend des 1. Juli 2017 schreckte ein Knall die Anwohner der Dunantstraße in Gustorf auf. Ein Auto war in den Eingang des Wohnhauses der „Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss“ gefahren. Glas splitterte, Menschen wurden nicht verletzt. Am Dienstag, 4. September, befasst sich das Landgericht Mönchengladbach mit dem Vorfall.

Einem Grevenbroicher wird „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Sachbeschädigung sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Führerschein“ vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hat keine Anlage erhoben, sondern „einen „Antrag im Sicherungsverfahren“ gestellt, der laut Landgericht auf eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung zielt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 32-Jährige die Taten „aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat“. Laut Antragsschrift soll der Mann mit einem Mercedes-Benz absichtlich in den Eingang gefahren sein.

Ihm sei dabei bewusst gewesen, dass er dadurch das Leben anderer gefährdet habe. Danach habe er Unfallflucht begangen. Der Grevenbroicher soll zudem im August 2017 mit einem Auto unterwegs gewesen sein, obwohl er keinen Führerschein habe. Nach der Tat an der Dunantstraße lagen die Glas-Türen völlig zerstört am Boden. In dem Haus lebten rund 50 behinderte Menschen. Der Wohnhaus-Leiter berichtete später, dass kurz danach ein Besucher mit dem Aufzug hinunter zum Eingang gefahren sei. Der Sachschaden soll rund 25.000 Euro betragen. Die Polizei fand den verlassenen Pkw, am Tag darauf stellte sich der Grevenbroicher.

„Die Frage ist, ob der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung gefährlich für die Allgemeinheit ist und aus dieser Krankheit eine schwerwiegende Straftat begangen hatte, erklärt Landgerichtssprecher Fabian Novara.

(cso-)
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