Klage vor Gericht scheitert Grevenbroicher muss Jäger auf seinem Grundstück dulden

Grevenbroich · Auf dem Grundstück eines Grevenbroichers darf weiter gejagt werden. Der Eigentümer scheiterte am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf mit seiner Klage gegen den Rhein-Kreis Neuss.

Der Fliesenlegermeister hatte im Frühjahr 2014 ein Jagdverbot für sein Gelände beantragt und geklagt, als der Kreis dies ablehnte. Nach Änderung des Bundesjagdgesetzes vor zwei Jahren müssen Eigentümer die Jagd auf ihrem Grund nicht mehr dulden, wenn sie diese aus ethischen Gründen ablehnen.

Die Gewissensgründe der Jagdgegner müssen aber laut Gesetz glaubhaft sein, betonte Verwaltungsrichter Achim Kraus. Das wurde dem Kläger nun zum Verhängnis: Er hatte Anfang 2014 selbst einen Jagdschein und einen Waffenkunde-Nachweis beantragt.

(url/lnw)
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