Kontrollen in Grevenbroich, Wevelinghoven und Gustorf Zoll und Stadt konfiszieren E-Zigaretten und Shisha-Tabak

Grevenbroich · In einer gemeinsamen Aktion kontrollierten Ordnungsamt und Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Krefeld jetzt mehrere Geschäftsräume im Bereich der Innenstadt sowie in Wevelinghoven und Gustorf. Im Fokus standen vor allem Kioske, Shisha- und E-Zigarettenläden sowie eine Bar, in der Wasserpfeifen konsumiert werden.

Ein Mitarbeiter füllt in einer Shisha-Bar Tabak in den Kopf der Pfeife. (Symbolbild)

Ein Mitarbeiter füllt in einer Shisha-Bar Tabak in den Kopf der Pfeife. (Symbolbild)

Foto: dpa/Harald Tittel

Der Einsatz, der bereits am vergangenen Montag erfolgte, war ein erster Aufschlag. Künftig sollen in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen weitere Kontrollen vorgenommen werden, sagt Ordnungsdezernent Arno Jansen. Am 8. Mai waren die Kräfte von Zoll und Stadt vom Vormittag bis in die frühen Abendstunden im Einsatz – und das nicht ohne Erfolg.

Im Rahmen der Steueraufsicht wurden rund 200 Einweg-E-Zigaretten von den Mitarbeitern des Hauptzollamtes im Laufe des Tages beschlagnahmt. Darüber hinaus konfiszierten die Einsatzkräfte knapp 13.000 Milliliter sogenannter Liquids – das sind Flüssigkeiten, die in einer E-Zigarette verdampft werden – und etwa zehn Kilogramm Shisha-Tabak. „Der Zoll wird nun entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten“, teilte Rathaussprecher Lukas Maaßen am Freitag mit.

Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes stellten darüber hinaus Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz sowie gegen die Spielverordnung fest. Einige der kontrollierten Geldspielautomaten seien ohne die erforderliche Gerätekennzeichnung gewesen, sagt Arno Jansen, der den Einsatz zeitweise begleitet hatte. Auch in diesen Fällen sollen nun Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

„Um konzentriert und schlagkräftig gegen illegale oder unversteuerte Tabakerzeugnisse vorgehen zu können, sind künftig weitere Kontrollen im gesamten Stadtgebiet geplant“, kündigt der Dezernent an. Mindestens einmal pro Quartal soll eine gemeinsame Aktion durchgeführt werden. „Bei entsprechenden Hinweisen auf mögliche Verstöße können auch kurzfristig Kontrollen eingeleitet werden“, sagt Jansen.

(wilp )
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