Schnellstraße zwischen Grevenbroich und Jüchen Sieht aus wie Autobahn, ist aber Bundesstraße

Grevenbroich/Jüchen · Die sieben Kilometer lange Strecke verbindet den Grevenbroicher Süden mit Jüchen. Offiziell ist die Straße bereits Teil der B 59. Nächstes Jahr soll das auch auf Schildern ausgewiesen werden. Dann wird aus blau gelb.

 Noch ist die kurze Strecke beschildert wie eine Autobahn.

Noch ist die kurze Strecke beschildert wie eine Autobahn.

Foto: Kandzorra, Christian

Eigentlich ist die A 540 bereits seit Anfang vergangenen Jahres keine Autobahn mehr. Für Fahrer ist bislang aber kein Unterschied zu erkennen: Die blaue Autobahnbeschilderung zieht sich über die gesamte Länge – davon, dass sich die Strecke in den Verlauf der Bundesstraße 59 eingegliedert hat, ist bisher auf Schildern nichts zu lesen. Das soll sich 2022 ändern: Wie der Landesbetrieb Straßen NRW nun auf Anfrage erklärte, soll die Beschilderung im Laufe des nächsten Jahres angepasst werden. Dann heißt es: gelb statt blau, Bundesstraße statt Autobahn.

Zu großen Veränderungen wird es jedoch auch dann nicht kommen. Die Strecke bleibt so ausgebaut, wie sie ist – mit Ausnahme eines „Anbindungs-Öhrchens“ für das interkommunale Gewerbegebiet der Städte Grevenbroich und Jüchen. Die Anbindung soll auf Jüchener Gebiet erfolgen, konkrete Pläne dazu liegen Straßen NRW noch nicht vor. Die Anbindung des Gewerbegebiets an die Straße hatte den Ausschlag für die Umwidmung der Strecke gegeben: Sie lässt sich so leichter realisieren. Die Trasse könnte in einigen Jahren quer durch einen großen Industriepark führen, denn das interkommunale Gewerbegebiet könnte nach Osten hin erweitert und deutlich größer werden als ursprünglich geplant. Den „Grundstein“ für weitere Planungen hatten die Grevenbroicher Politiker im September gelegt, in dem sie für eine „regionalplanerische Prüfung“ stimmten.

Eine andere Frage, die sich insbesondere diejenigen stellen, die die Strecke regelmäßig fahren, ist die nach dem Tempolimit: Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten, wenn die Straße sichtbar zur Bundesstraße wird? Straßen NRW hat darauf eine Antwort: Für die B 59 als „zweibahnige autobahnähnliche Kraftfahrstraße“ soll dann nach Paragraf 18 der Straßenverkehrsordnung die gleiche Vorschrift bezüglich der Geschwindigkeiten wie auf Autobahnen gelten.

Das bedeutet: Auf der Bundesstraße gilt dann eine Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern. Und es dürfen nur solche Fahrzeuge die Straße nutzen, die eine Geschwindigkeit von mindestens 60 Kilometern pro Stunde erreichen.

(cka)
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