„Kurban-Bayram“ in Grevenbroich und Rommerskirchen Warmblut-Schlachtungen zum islamischen Opferfest

Grevenbroich/Rommerskirchen · Anlässlich des Opferfestes „Kurban-Bayram“, das Muslime vom 9. bis 11. Juli feiern, sollen auch Schafe und Rinder im Raum Grevenbroich geschlachtet werden – und strengen Auflagen.

 Die Tiere sollen in vier dafür eingerichteten Stätten in Hemmerden, Gindorf und Barrenstein sowie in Rommerskirchen geschlachtet werden.  (Symbolbild)

Die Tiere sollen in vier dafür eingerichteten Stätten in Hemmerden, Gindorf und Barrenstein sowie in Rommerskirchen geschlachtet werden. (Symbolbild)

Foto: dpa/Jens Büttner

Die Tiere sollen in vier dafür eingerichteten Stätten in Hemmerden, Gindorf und Barrenstein sowie in Rommerskirchen geschlachtet werden. Die Opferschlachtungen finden unter strengen Auflagen statt und werden von Veterinären des Rhein-Kreises begleitet.

„Wie in der Vergangenheit sind unsere Tierärztinnen und Tierärzte mit den amtlichen Fachassistenten von Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang an den Schlachtstätten im Einsatz, um das Opferfest zu ermöglichen“, sagt Frank Schäfer, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Durch die permanente Anwesenheit der Vertreter des Rhein-Kreises Neuss soll gewährleistet sein, „dass ein reibungsloser und schneller Ablauf der Schlachtungen erfolgt und gleichzeitig die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden“.

Dabei handelt es sich insbesondere um das Tierschutzgesetz und das Fleischhygienerecht. Nach dem Tierschutzgesetz darf ein warmblütiges Tier nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist. Seit vielen Jahren wird hier das bewährte und von allen Beteiligten akzeptierte Verfahren der Elektro-Kurzzeitbetäubung angewandt. Darüber hinaus sieht das Fleischhygienerecht vor, dass die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersucht werden. „Dank der guten Organisation der Schlachtungen im Rhein-Kreis Neuss gab es in den vergangenen Jahren trotz der Vielzahl der Schlachtungen keinerlei Probleme“, berichtet Schäfer.

Die Festlegung des Opferfestes unterliegt den Besonderheiten des islamischen Kalenders und „wandert“ jedes Jahr um zehn Tage nach vorn. „Kurban-Bayram“ erfordert auch von den Muslimen in Deutschland eine besondere Spende: Jedes erwachsene Familienmitglied, das wirtschaftlich dazu in der Lage ist, sollte am ersten oder zweiten Tag des Festes ein Schaf oder Rind als Opfer schlachten lassen. Das Fleisch soll dann an Verwandte, Nachbarn und Bedürftige verteilt werden.

(NGZ)
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