Grevenbroicher Wählergemeinschaft berät den Etat-Entwurf UWG ist gegen Zuschuss für das Neukirchener Hallenbad

Grevenbroich · Die Wählergemeinschaft kritisiert in Etatberatung „kostenintensive Projekte“ der Stadt.

 Für das Hallenbad soll es jährlich 60.000 Euro Zuschuss geben.

Für das Hallenbad soll es jährlich 60.000 Euro Zuschuss geben.

Foto: Berns, Lothar (lber)

Die UWG lehnt die geplante Offenhaltung des Neukirchener Hallenbades ab. „Das würde eine jährliche Zuschusspflicht von 60.000 Euro verursachen“, argumentierte Fraktionsvorsitzender Carl Windler nach den Haushaltsberatungen. Diese Ausgaben würde die Wählergemeinschaft nicht mittragen – denn: „Wir halten uns an die Absprache, dass nach der Eröffnung des Schlossbades die Zuschüsse für kleinere Bäder im Stadtgebiet beendet werden muss“.

Kritisiert wird auch, dass „kostenintensive Projekte“ in den Haushalt eingebracht werden, ohne dass es dafür einen politischen Antrag gegeben habe. Beispielhaft verweist die UWG auf den Bau eines Kunstrasenplatzes in Wevelinghoven (600.000 Euro) sowie das Errichten von Zäunen am Pascal-Gymnasium (65.000 Euro) und am Schlossstadion (30.000 Euro).

Was die Offene Ganztagsschule betrifft, wäre eine absolute Beitragsfreiheit wünschenswert, sagte Windler. „Dieses Thema ist jedoch Gegenstand der Landespolitik. Solange hier keine realistische Änderung der Marschrichtung erkennbar ist, muss die Stadt den bestmöglichen Haushaltsausgleich über die Elternbeiträge herstellen“. Die UWG halte es für richtig, die grundsätzliche Beitragsfreiheit für Familieneinkommen unter 25.000 Euro nicht weiter fortzuführen. Eine Staffelung, beginnend mit einer monatlichen Beitragsbemessung von etwa zehn Euro, sei angemessen .

Kritisiert wird das vom Bürgermeister Klaus Krützen vorgelegte Personal-Reduzierungskonzept. Das „als großer Wurf“ angekündigte Papier weise gravierende Schwächen auf, sagte Windler. Krützen prognostizierte ein Konsolidierungs-Potenzial von 1,7 Millionen Euro, einen wesentlichen Bestandteil daran soll die Abgabe des Rechnungsprüfungsamtes an den Rhein-Kreis haben. „Dabei darf jedoch die aktuelle Rechtslage nicht außer Acht gelassen werden“, warnt Windler. „Es stehen gesetzliche Auflagen im Raum, die die Abgabe eines solchen Amtes an die Aufsichtsbehörde nicht mehr zulassen werden.“

Mit Sorge nehme die UWG die Entwicklung im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen zur Kenntnis. „Dort entstehen Kosten von 2,3 Millionen Euro jährlich“, sagt Windler. Von zahlrungspflichtigen Eltern könnten ledilich 110.000 Euro eingetrieben werden, nach Abzug von Landeszuschüssen verbleibe ein jährliches Defizit von einer halben Million. „Hier muss entschieden gegengesteuert werden.“

(wilp)
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