Bei Kontrolle in Grevenbroich Temposünder fährt gezielt auf Polizistin zu

Langwaden · Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Langwaden ist es am Montag zu einem Zwischenfall gekommen: Ein Fahrer, der mit Tempo 93 gemessen wurde, gefährdete eine Beamtin – und lieferte sich im Anschluss eine Verfolgungsfahrt.

Eine Haltekelle der Polizei, die bei Verkehrskontrollen zum Einsatz kommt. (Symbolfoto)

Eine Haltekelle der Polizei, die bei Verkehrskontrollen zum Einsatz kommt. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Jonas Güttler

Als Grevenbroicher Polizeibeamte am Pfingstmontag gegen 15 Uhr an der Langwadener Straße vor dem Kloster eine Geschwindigkeitskontrolle durchführten, haben sie einen Fahrer mit Tempo 93 gemessen. Dabei gilt dort ein Limit von 50 Kilometern pro Stunde. Eine Beamtin hat den Raser aufgefordert, anzuhalten. Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, kam der Fahrer – ein 45-Jähriger aus Neuss – dieser Aufforderung erst sehr spät nach. Er soll sein Fahrzeug auf Schritttempo heruntergebremst haben und fuhr dabei gezielt auf die Beamtin zu.

Erst im letzten Moment soll er ihr ausgewichen sein: Als er kurz vor der Polizistin stand, beschleunigte der Mann sein Fahrzeug plötzlich und fuhr davon. Mit einem Sprung zur Seite konnte sich die Polizistin retten, sonst wäre es womöglich zum Zusammenstoß gekommen.

Sofort besetzten weitere Beamte einen Streifenwagen und nahmen die Verfolgung auf. Der Flüchtende, der aus Richtung Jägerhof angebraust war, bog nach Angaben eines Polizeisprechers nach circa 500 Metern in einen Schotterweg ein, konnte nicht mehr weiterfahren, ließ sein Auto stehen und flüchtete zu Fuß weiter. Die Beamten eilten hinterher – mit Erfolg: Sie konnten den 45-Jährigen nach kurzer Zeit stellen und ihn in Gewahrsam nehmen.

Auf der Polizeiwache wurde der Grund seiner Flucht offensichtlich. Der Neusser war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Doch damit nicht genug: In der Atemluft des Mannes konnten die Beamten Alkoholgeruch wahrnehmen. Daher wurde ihm eine Blutprobe zur Feststellung des Alkoholgehaltes entnommen.

Das Polizeigewahrsam konnte der Neusser erst nach Ausnüchterung wieder verlassen. Der Mann muss sich nun unter anderem wegen Straßenverkehrsgefährdung, Fahren unter Einfluss von alkoholischen Getränken und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Eine Tötungsabsicht konnte dem 45-Jährigen nicht nachgewiesen werden. Das Verkehrskommissariat 2 der Polizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

(cka)
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