Haushalt Stadt verzichtet auf geplante Grundsteuer-Erhöhung

Grevenbroich · Politiker pochen darauf, den Passus zur möglichen Anhebung der Grundsteuer in der Satzung zu Steuer-Hebesätzen komplett zu streichen.

Die Grundstsuer für bebaute und unbebaute Grundstücke bleibt 20223 unverändert, eine mögliche Anhebung des Hebesatzes ist vom Tisch.

Die Grundstsuer für bebaute und unbebaute Grundstücke bleibt 20223 unverändert, eine mögliche Anhebung des Hebesatzes ist vom Tisch.

Foto: Kandzorra, Christian

Eine gute Nachricht angesichts der Inflation und rasant gestiegenen Energiepreise: Im kommenden Jahr wird es keine Erhöhung der von der Stadt erhobenen Steuern (Gewerbesteuer und Grundsteuern) geben. Die Stadt ist damit von ursprünglichen Plänen abgerückt. Eigentlich war für 2023 eine Anhebung der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke um 125 auf 750 Prozentpunkte vorgesehen, wenn auch „unter Vorbehalt“. Dies ist zum Tisch. Politiker wollen nun offensichtlich auf Nummer gehen und pocht darauf, den entsprechenden Passus in der Hebesatz-Satzung komplett zu streichen.

Vor anderthalb Jahren hatte der Hauptausschuss für eine Anhebung des Grundsteuer A-Hebesatzes um 125 Prozentpunkte für 2021 gestimmt. CDU, FDP und UWG hatten sie abgelehnt. Bereits damals war im Sanierungsplan ein „Nachschlag“ in Form einer nochmaligen Erhöhung um weitere 125 Punkte 2023 vorgesehenBürgermeister Klaus Krützen hatte zwar schon vor längerem erklärt, darauf verzichten zu wollen, sicher war das nicht. „Im letzten Jahr gab es einige Entwicklungen, in Kenntnis derer ich Zweifel hatte, dass wir an dem Verzicht auf die Erhöhung festhalten können“, sagte Krützen bei der Haushaltseinbringung in diesem Herbst mit Blick vor allem auf Energiekosten und  Ausgaben für Flüchtlingsunterbringung, Doch die zweite Stufe der Steuererhöhung sei „nicht notwendig“. Der Etatentwurf für 2023 weist laut Stadtsprehcer Lukas Maßen ein Plus von acht Millionen auf, die Stadt wolle bereits Ende 2023 aus der Haushaltssicherung herauskommen.

Doch im aktuellen Etatentwurf ist weiter der Passus „ab 01.01.20223 unter Vorbehalt 750 v.H.“ vermerkt. Dieser Vermerk sei „ersatzlos zu streichen“, fordert die UWG. Und die CDU pocht auf den Verzicht der Anhebung: Eine „mögliche anstehende Erhöhung“ um 125 Prozentpunkte „in schwierigen Zeiten“ würde Bürger und Unternehmer belasten und „konterkariert alle anderen Entlastungen“. Zudem würde ein Hebesatz von 750 Prozentpunkten den Standort schwächen. Laut Stadtverwaltung ist der Passus versehentlich in der Satzung stehen geblieben und soll nun entfallen.

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