Übersicht Grevenbroich: So teuer können Sommer-Sünden sein
So teuer können Sommer-Sünden sein: Sommer, Sonne, Ferienzeit: Da nehmen es Jung und Alt manchmal nicht so genau. Doch wer sich daneben benimmt, muss zahlen. Die leere Getränkedose sollte nicht einfach fallen gelassen werden, und auch den Kumpel auf dem Gepäckträger ins Freibad mitzunehmen, kann teuer werden. Wir erklären am Beispiel Grevenbroich.
Hunde dürfen nicht in öffentliche Seen springen.
ab 55 Euro: Lebe glücklich, lebe froh – wie ein Mops im Paletot.“ Der Hund kann angesichts des Wetters noch so vergnügt sein, er muss an die Leine. Frei herumzulaufen ist dem Tier nur auf Wirtschaftswegen und auf speziellen Freilaufflächen erlaubt. Wer beim Ableinen erwischt wird, zahlt bis zu 55 Euro. Hinterlässt das Tier etwas, gibt’s ein Knöllchen fürs Häufchen. Das kostet dann noch einmal 70 Euro. Hundehaufen auf Spielplätzen kosten gar 140 Euro.
Nebenherlaufen geht, auf den Gepäckständer setzen nicht. 5 Euro: Schnell ins Freibad oder ins Grüne. Der Freund will mit, hat aber kein eigenes Fahrrad? In diesem Fall ist es besser, wenn beide zu Fuß gehen. Denn bei einem zweiten Mann oder einer zweiten Frau auf dem Drahtesel kann es teuer werden – wenn es sich bei dem Rad nicht um ein Tandem handelt. Grundsätzlich ist es verboten, einen Beifahrer auf der Fahrradstange oder dem Gepäckträger mitzunehmen. Wer erwischt wird, zahlt fünf Euro. „Nur Kinder bis sieben Jahre dürfen mit auf Fahrrad – und das auch nur im geprüften Kindersitz und wenn der Fahrer mindestens 16 ist“, sagt Polizeisprecher Hans-Willi Arnold.
Müll einfach auf die Straße werfen: bloß nicht.
ab 20 Euro: Sommerzeit ist die Zeit der eisgekühlten Getränke. Je wärmer es draußen ist, desto erfrischender ist eine kalte Limo oder Ähnliches. Doch aufgepasst: Wer seine geleerte Getränkedose achtlos auf die Straße wirft und dabei vom kommunalen Ordnungsdienst ertappt wird, zahlt 20 Euro. Auf Spielplätzen: 40 Euro. Bei Glasflaschen wird’s sogar noch teurer: 35 Euro, auf Spielplätzen 70 Euro. „Denn Glasflaschen können eine Gefahr darstellen, wenn sie weggeworfen werden und kaputt gehen“, sagt Grevenbroichs Stadtsprecher Andreas Sterken. Ein einfach auf die Straße gespuckter Kaugummi schlägt wie die Getränkedose ebenfalls mit 20 Euro zu Buche. Auf Spielplätzen: 40 Euro. Wer Zigarettenkippen in die Natur wirft, zahlt 10 Euro, auf Spielplätzen 20 Euro. Die gleichen Sanktionen gelten für Papier. Wer Speiseverpackungen oder Speisereste nicht ordnungsgemäß entsorgt, muss 35 Euro beziehungsweise 70 Euro (auf Spielplätzen) löhnen.
Grillen ist erlaubt, aber nicht an allen Stellen.
Bis zu 55 Euro: Es gibt Stellen, da darf man, und es gibt Stellen, da darf man nicht. Würstchen dürfen nicht überall brutzeln. Erlaubt ist das Grillen in Grillhütten . Etwa im Tiergehege (anmietbar unter 02181 608450). Verboten ist der kulinarische Sommerspaß aber grundsätzlich in Landschaftsschutzgebieten. Dazu gehören in Grevenbroich der Stadtpark, die Apfelwiese, die Erftniederung und die Vollrather Höhe. Verboten ist das Grillen auch am Neurather See und im städtischen Forst. Es können bei Verstößen Verwarngelder von bis zu 55 Euro festgesetzt werden.
Wildpinkler müssen in die Tasche greifen und zahlen.
75 Euro: Achtung, das wird teuer: Wer sich nach dem Biergartenbesuch in der Öffentlichkeit erleichtert, muss 75 Euro zahlen. Das kommunale Ordnungsamt macht auch schon mal eine Ausnahme: Etwa, wenn ein Mann belegen kann, dass er krank ist. Das aber prüft das Ordnungsamt genau und von Fall zu Fall. „Es gibt ja auch eine Reihe öffentlicher Toiletten“, sagt Stadtsprecher Andreas Sterken.
Handy am Steuer und am Fahrradlenker geht nicht, Eis schon. 60 Euro: Auf dem Weg vom Büro nach Hause könnte man schnell ein paar Freunde aus dem Auto anrufen und für den Abend einladen. Ohne Freisprechanlage ist das Handy-Telefonat am Steuer aber verboten. Wenn die Polizei den telefonierenden Autofahrer erwischt, sind 60 Euro fällig (plus ein Punkt in Flensburg). Auch dabei gibt’s Extra-Tarife für Mehrfach-Sünder, Mengenrabatte dagegen nicht. Ein Handy darf man am Steuer nicht in der Hand halten, ein Eis aber schon. Das ist nicht verboten. Auch auf dem Rad hat das Mobiltelefon nichts am Ohr zu suchen: Hände an den Lenker, sonst sind 25 Euro fällig.
Feiern, Spaß haben. Und wenn der Nachbar sich beschwert?
um 75 Euro: Bei schönem Wetter läuft die Party auch schon mal auf dem Balkon. Wenn die Polizei an der Tür klingelt, weiß man: Der Nachbar findet das nicht lustig. Geht bei der Polizei eine Beschwerde an, fahren die Beamten raus. Handelt es sich wirklich um Ruhestörung und sind die Gastgeber nicht gewillt, die Musik leiser zu stellen, kann’s richtig teuer werden.Das Bußgeld liegt etwa bei 75 Euro.
Wer auf dem Fahrrad laute Musik hört, begibt sich in Gefahr. Risiko: Manche können nicht mehr ohne – auch unterwegs nicht: Überall haben sie Musik im Ohr. Doch manchmal kann das Hörvergnügen abrupt gestoppt werden. Wer mit Kopfhörern auf dem Fahrrad in Grevenbroich unterwegs ist, muss damit rechnen, dass er sich in massive Gefahr begibt: „Wer in beiden Ohren Stöpsel hat und laute Musik hört, kann abgelenkt sein und unter Umständen das Verkehrsgeschehen nicht mehr richtig mitbekommen“, warnt Arnold. Ein Mofafahrer habe daher einmal sogar einen herannahenden Zug nicht gehört und sei beim Zusammenstoß ums Leben gekommen.
Flip-Flops auf dem Gaspedal – nicht verboten, aber gefährlich.
Risiko: O So(h)le Mio – mit Flip-Flops an den Füßen kann man schnell mal aus den Latschen flutschen. Das widerspricht der Forderung, dass Autofahrer sicher auf die Betriebselemente zurückgreifen können. Deshalb hat dieses Schuhwerk nichts auf Gaspedalen zu suchen. Wenn die Polizei einen Fahrer mit Flip-Flops erwischt, passiert – nichts. Das heißt, nur wenn vorher nichts passiert ist. Verboten ist das Tragen der flachen Sommerlatschen zwar nicht, im Falle eines Unfalls wird das lockere Schuhwerk aber vermerkt. Die Versicherungen zahlen dann weniger. So kann eine Flip-Flop-Fahrt doch teuer werden.
Alkohol während der Fahrt geht nicht, am Lenker auch nicht.
Richtig teuer: Alkohol am Lenker ist richtig gefährlich: Wenn Radfahrer mit 1,6 Promille im Blut oder mehr unterwegs sind, gilt das als Straftat. Denn ab diesem Grenzwert gilt ein Radler als „absolut fahruntüchtig“.Doch schon mit 0,3 Promille riskieren Radfahrer eine Strafanzeige wegen Trunkenheit. Nämlich dann, wenn sie in einen Unfall verwickelt werden, Schlangenlinien fahren oder Ausfallerscheinungen zeigen. Wie hoch die Geldstrafe ist, entscheidet dann der Richter.