Gesundheit in Grevenbroich Stadt setzt bei Einhaltung der neuen Masern-Impfpflicht auf viele Kontrollen

Grevenbroich · Die Stadt und die Leitungen von Schulen und Kindergärten sollen nicht geimpfte Kinder melden.

 Eine Impfung gegen Masern ist für Kinder seit dem 1. März Pflicht.

Eine Impfung gegen Masern ist für Kinder seit dem 1. März Pflicht.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Seit 1. März müssen Kinder gegen Masern geimpft sein. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz ist am Monatsanfang offiziell in Kraft getreten. Das Gesetz sieht explizit vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die empfohlenen Impfungen vorweisen müssen. Die Verwaltung in Grevenbroich geht sogar noch einen Schritt weiter, als es das neue Gesetz vorsieht.

Die Vorgabe, dass Kinder gegen Masern geimpft sein müssen, wurde in den neuen Betreuungsvertrag mit aufgenommen, wie die Stadt auf Anfrage mitteilt. Kinder, die ab 1. August neu in einer Kita oder einer Schule aufgenommen werden sollen, müssen die erfolgte Impfung nachweisen. Dafür muss der Impfpass vorgezeigt werden. Auch für Kinder, die bereits jetzt erzieherische oder schulische Einrichtungen besuchen, muss bis zu einer gewissen Frist (31. Juli 2021) nachgewiesen werden, dass sie einen Schutz gegen Masern erhalten haben. „Das lassen wir ebenfalls kontrollieren“, sagt Stadtsprecher Stephan Renner. Die Kontrolle erfolgt dabei nicht über die Stadt selbst, sondern über die Kita- oder Schulleitung.

Die Maßnahmen der Stadt sind klare Indizien dafür, dass die Verwaltung hinter der neuen Impfpflicht steht. „Es ist eine gesetzliche Vorgabe, die wir umsetzen und auch gerne umsetzen“, sagt Renner. „Denn dadurch wird die Gesundheitsvorsorge in der Stadt nach vorne gebracht.“ Kritik an der neuen Impfpflicht sei noch nicht an die Stadt herangetragen worden, wie der Stadtsprecher berichtet. Er schließt Beschwerden aber nicht aus – vor allem in Bezug auf Kindern, die bereits länger in einer Kita betreut werden. Wenn die entsprechenden Fristen näher rückten, zu denen eine Masern-Impfung nachgewiesen werden muss, könnten Eltern die neue Pflicht kritisieren, glaubt Renner.

Auch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) spricht sich seit langem für das konsequente Impfen aus, da sie den besten Schutz vor gefährlichen Erkrankungen biete. „Wer sich selbst oder seine Kinder impfen lässt, schützt nicht nur seine Familie, sondern auch seine Mitmenschen“, sagt KVNo-Sprecher Christopher Schneider.

Kommen Eltern der neuen Pflicht nicht nach, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Die örtlichen Gesundheitsämter sind für die Überwachung sowie die Erhebung von möglichen Bußgeldern zuständig. „Kitas, Schulen und andere Einrichtungen müssen Impfsäumige an diese melden“, sagt Schneider. Nach dem Gesetz müssten Eltern in einem solchen Fall mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro rechnen. Kinder, die nicht geimpft sind, können zudem vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden.

Auch Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal in Krankenhäusern oder Arztpraxen müssen sich nun gegen Masern impfen lassen. Analog zu den Strafen für Eltern kann eine Geldbuße gegen die Leitung von Kitas verhängt werden, die Kinder ohne Masern-Schutz zulassen. Nicht geimpftes Personal muss ebenfalls eine Strafe zahlen.

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