Weitere Lockerungen in Grevenbroich Schlossbad öffnet Freizeit- und Kinderbecken wieder

Grevenbroich · Nachdem das Schlossbad am 6. Juni unter strengen Corona-Auflagen wieder geöffnet wurde, stehen nun die ersten Lockerungen an. Ab Samstag werden das innen liegende Freizeitbecken mit Sprudelliegen und Nackenduschen sowie das Kinderplanschbecken mit Wasserbrücke und Rutschbahn wieder geöffnet.

 Im Schlossbad werden ab Samstag weitere Lockerungen eingeführt.

Im Schlossbad werden ab Samstag weitere Lockerungen eingeführt.

Foto: Georg Salzburg (salz)

„Die Sprunganlagen müssen aber zunächst für weitere zwei Wochen außer Betrieb bleiben“, sagt Willi Peitz, Geschäftsführer des Betreibers GWG Kommunal. „Danach wird eine Entscheidung darüber getroffen, ob diese Einrichtungen weiter geschlossen bleiben müssen.“

Wie Bürgermeister Klaus Krützen betonte, darf das Bad auch weiterhin nicht uneingeschränkt geöffnet werden. Nach dem aktuellen Hygienekonzept dürfen sich dort nur 63 Badegäste zeitgleich aufhalten – immerhin 33 mehr als bisher. Da bislang nur das Bahnenschwimmen erlaubt war und kein weiterer Aufenthalt im Schlossbad stattfinden durfte, wurde am 6. Juni ein Zwei-Stunden-Tarif eingeführt. „Diese zeitliche Befristung hat sich bewährt“, sagt Peitz. Da die Sommerferien anstehen und möglichst viele Grevenbroicher das Bad nutzen sollen, hat er sich mit Klaus Krützen und Badleiter Danny Schulz auf einen Vier-Stunden-Takt geeinigt. Zwischen den einzelnen Öffnungszeiten wird das Bad 30 Minuten für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten geschlossen.

In den kommenden beiden Wochen wird das Schlossbad montags bis freitags jeweils von 6 bis 10 Uhr, 10.30 bis 14.30 Uhr und von 15 bis 20.45 Uhr geöffnet sein. An den Wochenenden ist es von 8 bis 12 Uhr, 12.30 bis 16.30 Uhr und von 17 bis 20 Uhr offen.

Da zurzeit noch Arbeiten an der Fassade stattfinden, werden sowohl das Außenbecken sowie die Terrasse weiterhin nicht zur Verfügung stehen, betonte GWG-Chef Willi Peitz.

Trotz der beschlossenen Lockerungen gelten im Schlossbad weiterhin die allgemeinen Abstandsregelungen. Außerdem ist das Tragen einer Nase- und Mundmaske für den Eingangsbereich – bis einschließlich der Umkleidekabinen – ebenfalls vorgeschrieben. Weitere Informationen im Internet unter www.gwg-kommunal.de.

(wilp)
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