Einbrecher-Fotos in Grevenbroich Polizei warnt vor privaten Fahndungen auf Facebook

Grevenbroich · Auf Facebook wurden Bilder einer privaten Überwachungskamera aus Grevenbroich-Orken gepostet, die mutmaßlich zwei Einbrecher zeigen. Die Polizei warnt vor einer Veröffentlichung.

 Diese Fotos waren auf Facebook ungepixelt zu sehen.

Diese Fotos waren auf Facebook ungepixelt zu sehen.

Foto: Screenshot Facebook

Es waren scharfe Schnappschüsse, die eine Überwachungskamera aus einer Orkener Wohnung lieferte. Die Gesichter zweier mutmaßlicher Einbrecher waren darauf gut zu erkennen. So gut, dass der Hausbesitzer eine private „Fahndung“ über das soziale Netzwerk Facebook starten ließ: „Sollte einer diese Personen in Neuss oder Grevenbroich wiedererkennen, bitte sofort die Polizei verständigen“, hieß es in dem Post.

Die Ordnungshüter warnen vor solchen Aktionen – denn: „Auch wenn das kurios klingt: Wer solche Bilder ins Internet stellt, verstößt gegen Persönlichkeitsrechte, die auch ein Täter hat“, sagt Polizeisprecherin Diane Drawe. Wer private Fahndungen in Gang setze, müsse gegebenenfalls mit zivilrechtlichen Schritten rechnen. Nämlich dann, wenn ein Straftäter sich zur Wehr setze. Im Rhein-Kreis Neuss sei ein solcher Fall aber bislang noch nicht bekannt geworden.

Die Polizei warnt aber noch aus einem anderen Grund: Fotos und Videos, die nach einem mutmaßlichen Einbruch vor der Haustüre gemacht wurden, könnten völlig Unbeteiligte zeigen. „Die Folge könnten Hetzjagden auf die betroffenen Personen sein“, sagt Diane Drawe. Solche tiefen Eingriffe auf Persönlichkeitsrechte seien im Rhein-Kreis bereits vorgekommen. Und zivilrechtliche Schritte seien in solchen Fällen schon viel wahrscheinlicher.

Die Polizei selbst darf nur Fahndungsfotos veröffentlichen, wenn es dafür einen richterlichen Beschluss gibt. „Das ist letzte Mittel“, sagt die Sprecherin. „Sämtliche Möglichkeiten der Ermittlung müssen ausgeschöpft werden, bevor wir mit Bildern in die Öffentlichkeit gehen dürfen.“ Fotos aus privaten Überwachungskameras werden in der Regel von den Beamten bei der Tatort-Aufnahme gesichert.

Bilder von Öffentlichkeitsfahndungen werden von der Polizei nicht bei Facebook oder Twitter gepostet. „Wir müssen dafür sorgen, dass Fotos aus den Netzwerken entfernt werden, sobald ein Täter ermittelt oder ein Vermisster aufgefunden wurde“, schildert Drawe. Auf ausländischen Servern sei es schwierig, Fahndungsfotos zurückzuziehen. Bilder veröffentlicht die Polizei daher nur auf ihren Internetseiten.

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