Grevenbroich Grevenbroich ohne Umweltzone

Grevenbroich · Der Straßenverkehr spielt keine Rolle im Luftreinhalteplan für die Stadt.

 In der Nachbarstadt Neuss werden die Umweltzonen ab dem 1. Juli verschärft. Zufahrt haben nur noch Autos mit grüner Plakette.

In der Nachbarstadt Neuss werden die Umweltzonen ab dem 1. Juli verschärft. Zufahrt haben nur noch Autos mit grüner Plakette.

Foto: Lothar Berns

In die Umweltzone der Nachbarstadt Neuss dürfen ab Mitte des Jahres nur noch Autos mit grüner Schadstoffplakette einfahren. Auch für Düsseldorf, Köln und Mönchengladbach gilt dann diese verschärfte Regelung. Die Stadt Grevenbroich bleibt außen vor. Obwohl es hier schon seit dem Jahr 2009 einen Luftreinhalteplan gibt, ist eine Umweltzone nicht in Sicht.

"Der Verkehr leistet in unserer Stadt keinen relevanten Beitrag für die Überschreitung der Feinstaub-Grenzwerte", argumentiert Rathaussprecher Andreas Sterken: "Von daher ist die Einrichtung einer Umweltzone für uns kein Thema." Als einer der Hauptverursacher für die Feinstaubbelastung in Grevenbroich sei seinerzeit der Kohlebunker im Tagebau Garzweiler ausfindig gemacht worden. Nachdem RWE dort einige Verbesserungen — wie die Einhausung der Kohleförderbänder — vorgenommen habe, sei "Jahr für Jahr eine kontinuierliche Verbesserung der Luftqualität erreicht" worden, so Sterken.

Vor etwa acht Jahren zogen Politik und Behörden beim Thema Feinstaub die Reißleine: 2006 war an der Messstation in Gindorf der Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm Feinstaub je Kubikmeter Luft an 46 Tagen überschritten worden, erlaubt sind 35 im Jahr. RWE ergriff daraufhin verschiedene Maßnahmen im Tagebau, offensichtlich mit Erfolg: "Bis zum 31. Januar dieses Jahres ist kein einziger Überschreitungstag registriert worden", berichtet Andreas Sterken. Auch heute noch werden die Feinstaubmessewerte mit Hilfe einer in Gindorf aufgestellten Station des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) kontrolliert.

Im Luftreinhalteplan für die Stadt Grevenbroich habe sich die Bezirksregierung Düsseldorf auf lokale Maßnahmen zur Immissionsminderung beschränk, sagt Sterken. Würden darüber hinaus gehende Beschränkungen — etwa für den Straßenverkehr — verhängt werden, bestünde die Gefahr, dass "diese unverhältnismäßig und damit rechtswidrig" seien.

(NGZ)
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