Mobiles Angebot Hier gibt es in Grevenbroich die Booster-Impfung

Grevenbroich · In Grevenbroich gibt es demnächst ein mobiles Impfangebot. Dort erhalten Sie auch eine Booster-Impfung. Wo und wann geimpft wird?

 Impfberechtigt sind alle ab zwölf Jahren. (Symbolbild)

Impfberechtigt sind alle ab zwölf Jahren. (Symbolbild)

Foto: dpa/Sven Hoppe

Am Montag, 22. November 2021, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 9 bis 14 Uhr ein mobiles Impfangebot im Grevenbroicher Montanushof. Geimpft wird im ehemaligen Reformhaus im Erdgeschoss (Eingang Ostwall). Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab zwölf Jahren. Der Impfstoff von Johnson&Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen. Es ist auch möglich, vor Ort eine Zweitimpfung mit Biontech/Pfizer zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich.

Darüber hinaus können bei dem mobilen Impfangebot alle Personen eine dritte Impfung mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer erhalten, deren letzte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Wer vor mindestens vier Wochen mit Johnson&Johnson geimpft worden ist, kann ebenfalls eine Auffrischimpfung mit Biontech/Pfizer erhalten.

Auch Haus- und Fachärzte sowie die dauerhafte Impfstelle des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung an der Hammer Landstraße 51 in Neuss bieten Auffrischimpfungen an. Die Öffnungszeiten der stationären Impfstelle sind: dienstags und donnerstags von 9 bis 15 Uhr, samstags von 9 bis 17 Uhr.

Impfwillige müssen zum mobilen Impfangebot lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson&Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig. Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

(NGZ)
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