Corona-Schutzverodnung in Grevenbroich Maskenpflicht in der City auch ohne Hinweisschilder

Grevenbroich · Die Stadt hat die Hinweis-Schilder zum Maskentragen in der Fußgängerzone entfernt. Das heißt aber nicht, dass der Schutz jetzt einfach abgenommen werden kann. Welche Regelung Passanten etwa auf Kölner und Breitestraße beachten müssen.

 Nicht vergessen: Masken sind in der Grevenbroicher Innenstadt weiter gefragt.

Nicht vergessen: Masken sind in der Grevenbroicher Innenstadt weiter gefragt.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Es war so einfach: Die Schilder mit der Schutzmaske an den Eingängen zur Fußgängerzone waren der optische Hinweis: Spätestens ab hier Maske aufsetzen. Jetzt hat die Stadt die Schilder, die auf die Maskenpflicht hinweisen, dort abgebaut. Doch der Mund-Nasen-Schutz muss in der Grevenbroicher Innenstadt weiterhin zur Hand sein und in den meisten Teilen der Fußgängerzone getragen werden Darauf weist die Stadtverwaltung hin. „Die Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung sind weiter in Kraft“, sagt Stadtsprecher Stephan Renner. Bei der Frage „mit“ oder „ohne“ kommt es nämlich auf die Entfernung zu Geschäftseingängen an. Das heißt: In den allermeisten Teilen der Geschäftsstraßen herrscht Maskenpflicht auch ohne Hinweis.

Im vergangenen Jahr hatte die Stadt die Schilder aufgestellt. Anlass war laut Renner „eine Verfügung des Rhein-Kreises Neuss, in bestimmten Bereichen eine allgemeine Maskenpflicht einzuführen. In Grevenbroich galt das für die Fußgängerzone unter anderem mit Kölner Straße, Breitestraße, Marktplatz, Steinweg, Oelgasse und Synagogenplatz“. Diese Verfügung sei gegen Jahresende ausgelaufen. Wir haben die Schilder danach stehen gelassen, um darauf aufmerksam zu machen, dass in der Fußgängerzone weitestgehend weiter Maskenpflicht besteht. Da wir aber verstärkt Fragen erhalten haben, warum die Schilder dort weiter stehen und sie nicht abgebaut werden, haben wir uns nun entschlossen, sie zu entfernen“, sagt Renner. Die Stadt Neuss hat sich dagegen entschlossen, die Hinweise hängen zu lassen.

Die Corona-Schutzverordnung schreibt, wie Renner erklärt, vor, dass bis in eine Entfernung von zehn Metern vom Eingang die Maske weiter vor Mund und Nase sein muss. „In den Straßen unserer Fußgängerzone gibt es keine oder nur wenige Stellen, die in allen Richtungen mehr als zehn Meter vom nächsten Laden-Eingang entfernt liegen.“ Das gilt auch für die Breitestraße, trotz ihres Namens. Wer gerade keinen Zollstock dabei hat und sicher gehen will, sollte also weiter Maske tragen. Der Ordnungsdienst wird laut Renner die Schutzauflagen in der City weiter kontrollieren.

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