Skurriler Betrugsfall in Grevenbroich Kunde überweist 20 Euro für Neuwagen

Grevenbroich · Statt der vereinbarten 20.000 gingen lediglich 20 Euro für einen Neuwagen auf dem Konto eines Wevelinghovener Autohauses ein. Der Kunde musste sich nun vor dem Landgericht verantworten. Warum er freigesprochen wurde.

 Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin Natascha Siebeke-Friedrich im Landgericht Mönchengladbach.

Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin Natascha Siebeke-Friedrich im Landgericht Mönchengladbach.

Foto: Marc Pesch

Mit einem kuriosen Fall aus Grevenbroich musste sich jetzt die Justiz in Mönchengladbach beschäftigen. Angeklagt war ein Kunde des Autohauses Breuer in Wevelinghoven. Der Mann hatte dort im März 2017 einen neuen Ford Ecosport bestellt. Als der Neuwagen im Herbst des selben Jahres ausgeliefert werden sollte, legte der Mann einen Überweisungsbeleg vor – daraufhin bekam er das SUV auch ausgehändigt. Drei Tage später stellte das Autohaus fest: Der Überweisungsbeleg war gefälscht.

„Auf dem Überweisungsbeleg hatte der Käufer den korrekten Kaufpreis eingetragen, auch war ein Stempel der Bank darauf“, sagt Autohaus-Geschäftsführerin Elgin Breuer. „Wir mussten davon ausgehen, dass der Mann das Geld eingezahlt und überwiesen hatte.“ Hatte er aber nicht. Drei Tage später gingen nämlich statt der vereinbarten 20.000 nur 20 Euro auf dem Konto von Auto Breuer ein. Trotz der fehlenden Zahlung machte sich der Kunde mit seinem neuen Auto auf den Weg in den Urlaub.

Einige Wochen nach der Fahrzeug-Übergabe erstattete das Autohaus schließlich Anzeige. Die Folge: Ein Gerichtsvollzieher wurde tätig, der Neuwagen wurde beim Kunden gepfändet und ging in die Zwangsversteigerung. Obendrein nahmen Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf, es kam zur Anklage. Doch sowohl am Amtsgericht Grevenbroich als auch jetzt in der Berufungsinstanz am Landgericht Mönchengladbach wurde der Kunde freigesprochen. Ihm selbst war ein Betrug nicht nachzuweisen.

„Er hat behauptet, er habe seinem Bruder das Geld übergeben, er sollte es einzahlen beziehungsweise ans Autohaus überweisen“, so der zuständige Staatsanwalt. Der Bruder wiederum verweigerte im Prozess die Aussage – vermutlich, um sich nicht selbst zu belasten. Der Angeklagte wiederum gab sich ahnungslos und will nie vorgehabt haben, einen Betrug zu begehen. Dem Gericht blieb letztlich die Möglichkeit, es beim Freispruch für den Autohaus-Kunden zu belassen.

„Das ist ein sehr seltsamer Fall, aber seltsame Fälle gibt es hier öfter“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. „Wir gehen davon aus, dass der Angeklagte nicht vorhatte, das Autohaus zu betrügen. Man hatte dort all seine Daten, spätestens nach einigen Tagen wäre das Ganze aufgeflogen – so ist es ja auch geschehen.“

Geschäftsführerin Elgin Breuer glaubt indes nicht an einen Alleingang des mutmaßlich betrügerischen Bruders. „Da gab es so viele Ungereimtheiten, das haben sich meiner Meinung nach beide gemeinsam ausgedacht und auch durchgeführt.“ Letztlich ist das Autohaus auf einem Riesenschaden sitzengeblieben. In der Zwangsversteigerung gab es für den Wagen nur noch 14.000 Euro, die restlichen 6000 Euro plus Zinsen hat Auto Breuer zwar beim Angeklagten eingeklagt, der kann aber nicht zahlen. „Inzwischen schuldet er uns inklusive Zinsen mehr als 10.000 Euro“, so Elgin Breuer. „Ob wir unser Geld jemals bekommen werden, ist fraglich.“ Strafrechtlich jedenfalls ist der Fall mit dem Urteil abgeschlossen – Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht waren sich am Ende einig, dass dem Angeklagten ein Betrug nicht nachzuweisen ist.

In jedem Fall hat das Autohaus aus dem Fall gelernt. „Bei uns fährt niemand ohne Bezahlung mehr vom Hof“, sagt Elgin Breuer.

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