Neuer Service in Grevenbroich Die Stadt bringt ein Kommunalportal an den Start

Grevenbroich · Ein neuer Online-Service der Stadt soll künftig so manchen Gang ins Rathaus starten. Grevenbroich bringt in Kürze ein Kommunalportal an den Start - und zählt damit zu den Vorreitern in NRW.

Bürgermeister Klaus Krützen mit der Digitialisierungsbeauftragten Andrea Heinrich und Administrator Jörg Schoog vor der Startseite des Kommunalportals.

Bürgermeister Klaus Krützen mit der Digitialisierungsbeauftragten Andrea Heinrich und Administrator Jörg Schoog vor der Startseite des Kommunalportals.

Foto: Wiljo Piel/wilp

Nach Bad Lippspringe ist Grevenbroich die zweite Stadt in NRW, die ein Kommunalportal an den Start bringen wird. Der Online-Service, der Bürgern manchen Gang ins Rathaus ersparen soll, wird voraussichtlich am Freitag über die Homepage grevenbroich.de scharf geschaltet. „Mit diesem Service spielen wir noch eine gewisse Vorreiterrolle“, sagt Bürgermeister Klaus Krützen. Ob mit dem Portal auch Auswirkungen auf die Zahl des Rathaus-Personals verbunden sind, müsse sich auf Dauer zeigen. „Belastbare Ergebnisse“ erwartet der Verwaltungschef in etwa zwei Jahren.

Rund 370 Dienste und Informationen wird die Stadt online anbieten, darunter 175 Leistungen des Landes Nordrhein-Westfalen. „Damit werden wir Bürgern und Unternehmern eine zentrale Anlaufstelle bieten“, sagt Andrea Heinrich, Digitalisierungsbeauftragte der Stadt. Vieles soll mit dem neuen Service erleichtert werden – zum Beispiel bei Meldebescheinigungen, die künftig per Mausklick beantragt und bezahlt werden können. Gleiches gilt für Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Aber nicht alles wird online angeboten: Für einen Personalausweis ist weiterhin ein persönliches Erscheinen erforderlich.

Mit dem Kommunalportal soll den Grevenbroichern eine möglich umfassende Hilfe „in allen Lebenslagen“ geboten werden. Wer die Dienstleistung nutzen möchte, muss einen Account anlegen. Das gilt aber nicht für wichtige Dokumente, die auch weiterhin ohne Anmeldung zum Download bereit stehen. Ein Manko: Noch müssen die Sachbearbeiter am anderen Ende der Leitung die online eingehenden Anträge – etwa für Sozialhilfe – mit der Hand übertragen. „Es wird aber an Schnittstellen gearbeitet, damit diese Arbeit entfällt“, sagt Heinrich.

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Kommunen, solche Portale bis zum Ende des Jahres anzubieten. Damit nicht jede Stadt oder Gemeinde diese Dienstleistung selbst erstellen muss, hat der Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (KDN) das Kommunalportal NRW entwickeln lassen.

(wilp)
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