Engagement in Elsen-Fürth Kirmesgesellschaft wird Träger der freien Jugendhilfe

Elsen · Die Kirmesgesellschaft Elsen-Fürth engageiert sich seit vielen Jahren für Kinder und Jugendliche – mit unterschiedlichen Angeboten und das ganze Jahr über. Der Vorstand hatte deshalb einen Antrag auf die Anerkennung gestellt. Was das für den Verein bedeutet.

 Die Kirmesgesellschaft hat in den vergangenen Jahren mehrere Feste für Familien veranstaltet. (Archivfoto)

Die Kirmesgesellschaft hat in den vergangenen Jahren mehrere Feste für Familien veranstaltet. (Archivfoto)

Foto: Dieter Staniek/Staniek, Dieter (stan)

Die Kirmesgesellschaft Elsen-Fürth 1924 wird als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Das haben Grevenbroicher Politiker in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses einstimmig beschlossen. Einzelne Mitglieder der Fraktionen lobten das Engagement der Kirmesgesellschaft im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Die Kirmesgesellschaft hatte ihre Anerkennung zuvor selbst beantragt und der Stadtverwaltung neben ihrer Satzung auch eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamts und einen Sachbericht über die Vereinstätigkeiten seit dem Jahr 2008 vorgelegt. Die Anerkennung sieht die Kirmesegesellschaft als Bestätigung und Motivation, sich auch künftig auf dem Gebiet der Jugendhilfe zu engagieren.

Präsident Peter Reibel und Jugendbeauftragter Dirk Bennert hatten der Verwaltung Mitte Oktober in dem Antrag geschrieben, dass die Kirmesgesellschaft das Ziel verfolge, „den künftigen Verantwortungsträgern unserer Gesellschaft zu zeigen, was es heißt, sich in Gemeinschaft zu üben, auf andere Acht zu geben und in einer offenen und demokratischen Heimat zu leben“. Der Gesellschaft sei es ein besonderes Anliegen, jungen Menschen aus sozial schwachen Familien ein Mitwirken und damit gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Eine Anerkennung bezeichneten Reibel und Bennert in dem Schreiben als „Meilenstein“.

Die Verwaltung hat den Antrag und die formalen Voraussetzungen für die Anerkennung vor der Sitzung des Jugendhilfeausschusses geprüft. Danach hätten sich für die Verwaltung keine Gründe ergeben, die einer Anerkennung entgegenstehen. „Die Kirmesgesellschaft Elsen-Fürth 1924 bezeichnet in ihrer Satzung unter anderem die Heranführung von Kindern und Jugendlichen an die Brauchtumspflege sowie die Unterstützung von Kinder-, Jugend- und sozialen Einrichtungen als Vereinszweck. Dieser wird vor allem verwirklicht durch regelmäßige, altersgerecht gestaltete, offene Kinder- und Jugendarbeit“, heißt es in der Begründung der Stadt, die beispielhaft die Angebote zu Karneval, St. Martin und Nikolaus, Tagesausflüge und Wochenendfahrten sowie das jährliche Kinderfest aufführte.

(cka)
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