Katholische Kirche Gläubige in Grevenbroich wählen neue Vorstände

Grevenbroich · An diesem Wochenende können Gläubige einen neuen Kirchenvorstand und den Pfarrgemeinderat in der Innenstadt wählen. Wie das geht und wer die Kandidaten sind.

 Die City-Kirche St. Peter und Paul, fotografiert aus Richtung des Sparkassen-Gebäudes an der Karl-Oberbach-Straße.

Die City-Kirche St. Peter und Paul, fotografiert aus Richtung des Sparkassen-Gebäudes an der Karl-Oberbach-Straße.

Foto: Kandzorra, Christian

Diesen Sonntag, 7. November, haben etwa 2400 Gläubige der Gemeinde St. Peter und Paul in der Innenstadt die Möglichkeit, einen neuen Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat zu wählen. Jeweils während der Gottesdienstzeiten von 10.30 Uhr bis 13 Uhr und von 18.30 Uhr bis 20 Uhr kann gewählt werden. Dazu müssen alle Wahlberechtigten in die Kirche gehen, die Wahlurne befindet sich im Vorraum, teilt Franz-Anton Lenze vom Pfarrgemeinderat mit.

Für den Kirchenvorstand haben sich insgesamt fünf Kandidaten zur Wahl gestellt: Angelika Kames, Nicola Lenze, Marian Maksysz, Dominik Schülgen und Martin Willmen. Wählen dürfen den Kirchenvorstand Gemeindemitglieder, die volljährig sind und und ihren Wohnsitz seit mindestens einem Jahr innerhalb der Kirchengemeinde haben.

Der Kirchenvorstand kümmert sich um alle rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten und um Immobilien. Aus seinen Reihen werden je zwei Gewählte in den jeweiligen Kirchengemeindeverband entsendet, die unter anderem die finanzielle und rechtliche Seite der pastoralen Arbeit sichern.

Ebenfalls an diesem Wochenende (6. und 7. November) finden die Pfarrgemeinderatswahlen für ganz Grevenbroich statt. Zur Wahl steht dabei ein Team aus 14 Kandidaten: Hans-Jürgen Burbach, Andrea Dischler-Reimann, Susanne Helpenstein, Georg Hoffmann, Angelika Kames, Birgit Kauertz, Benedikt Kemmerling, Joachim Keuchel, Simone Landwehr, Jörg Oleimeulen, Anton Sterzel, Annika Ulrich, Gordon Wilhelm und Christiane Zenzes.

Wahlberechtigt ist, wer sein 14. Lebensjahr vollendet hat. Jeder Wähler erhält 14 Stimmen. Der Pfarrgemeinderat ist dafür verantwortlich, Entscheidungen zu treffen, die für alle 16 Gemeinden bindend sind.

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