Wichtige Hürde genommen Bundeskartellamt genehmigt interkommunales Gewerbegebiet von Grevenbroich und Jüchen

Grevenbroich/Jüchen · Bewegung kommt jetzt in die Realisierung des geplanten interkommunalen Gewerbegebietes von Grevenbroich und Jüchen. Denn das Bundeskartellamt hat RWE Power als Inhaber des Grundstückes und der Duisport AG jetzt die Genehmigung erteilt, für dieses Gebiet eine Entwicklungsgesellschaft zu gründen.

 Die A540 soll jetzt zur Anbindung des interkommunalen Gewerbegebietes abgestuft werden.

Die A540 soll jetzt zur Anbindung des interkommunalen Gewerbegebietes abgestuft werden.

Foto: Berns, Lothar (lber)

Im weiteren sei auch das Schallschutzgutachten beauftragt. Dazu laufe aktuell eine Bestandserhebung der Lärmquellen, die von der Autobahn, der Eisenbahn und dem in Jüchen angrenzenden Gewerbegebiet mit 3M und Polo ausgehen. Die Gutachter rechneten dann hoch, welches Lkw-Aufkommen zusätzlich aus dem interkommunalen Gewerbegebiet zu erwarten sei.

Relativ unproblematisch sei die bereits laufende Erstellung eines Entwässerungsgutachtens. Allerdings werde sich die Fertigstellung des Artenschutzgutachtens für das Gebiet noch hinziehen. Denn die Zugrundelegung einer vollen Vegetationserhebung sei für Artenschutzgutachten die Vorgabe. „Deshalb müssen die Erhebungen über ein ganzes Jahr laufen“, verdeutlicht der RWE-Sprecher.

Nach Abschluss des Projektentwicklungsvertrages zwischen RWE und der Duisport AG sei es an den beiden Städten, die getrennt geplanten Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Baugenehmigung möglichst zeitnah umzusetzen, verdeutlicht der RWE-Sprecher. Wann das interkommunale Gewerbegebiet dann tatsächlich realisiert werde, hänge davon ab, wie schnell die F- und B-Planverfahren von den beiden Städten betrieben würden. Ein Negativszenario und Hindernis könnten dabei allerdings Begehrlichkeiten und Verknüpfungen mit weiteren Straßenbauforderungen, wie etwa nach der L 354n, seitens der Politiker sein, befürchtet Steffen.

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