Kind in Grevenbroich verdurstet Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehen in Revision

Grevenbroich · Das Urteil im Prozess um den Tod eines knapp zweijährigen Kindes aus Grevenbroich hat ein Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft und auch die Verteidigung haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach eingelegt.

Der Fall um eine Kindstötung in Grevenbroich wird ein Nachspiel vor dem Bundesgerichtshof haben.

Der Fall um eine Kindstötung in Grevenbroich wird ein Nachspiel vor dem Bundesgerichtshof haben.

Foto: dpa/Uli Deck

Die zuständige Schwurgerichtskammer um den Vorsitzenden Richter Lothar Beckers hatte die angeklagte Kostenpflichtiger Inhalt Mutter vor gut einer Woche zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nun muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall befassen.