Stellenplan der Stadt Grevenbroich nicht genehmigt Bürgermeister droht Landrat mit Klage

Grevenbroich · Der Landrat hat gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das sagt Bürgermeister Klaus Krützen. Es geht um den Stellenplan der Stadt Grevenbroich und um Beförderungen, die angeblich unrechtmäßig vorgenommen wurden.

 Klaus Krützen hadert mit dem Landrat. Sein Vorwurf: Hans-Jürgen Petrauschke greife in die kommunale Selbstverwaltung sowie in die Personal- und Organisationshoheit des Bürgermeisters ein.

Klaus Krützen hadert mit dem Landrat. Sein Vorwurf: Hans-Jürgen Petrauschke greife in die kommunale Selbstverwaltung sowie in die Personal- und Organisationshoheit des Bürgermeisters ein.

Foto: Dieter Staniek

Die Kostenpflichtiger Inhalt Haushaltssatzung und das Sanierungskonzept hat er genehmigt. Doch dem Stellenplan stimmte Hans-Jürgen Petrauschke nicht zu. Begründung: Die Stadt habe im Vorjahr eigenmächtig Beförderungen vorgenommen – entgegen der Auflage, diese mit dem Kreis abzustimmen. Deswegen habe der Landrat gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet, sagt jetzt Bürgermeister Klaus Krützen. Und er macht deutlich: Sollte dieses Verfahren nicht eingestellt werden, werde er gegen eine eventuelle Verfügung klagen.

Der Landrat hat der Stadt in der Vergangenheit immer wieder die Auflage erteilt, alle Personalmaßnahmen, die zu einer Belastung des Haushalts führen, mit ihm abzustimmen. Schon dies könne als „unberechtigter Eingriff“ in die Bewirtschaftung des Stellenplans gewertet werden, sagt Krützen – doch: „Faktisch hat er aber in jedem Einzelfall zugestimmt, so dass wir diese Auflage als reinen Konsultationswunsch gewertet haben. Daher habe er auch nicht den Vorschlag gemacht, diese Auflage der Kommunalaufsicht zu beklagen.

Mit dem aktuellen Nein zum Stellenplan sei aber nun „eine neue Qualität des Eingriffs in die kommunale Selbstverwaltung und in die Personal- und Organisationshoheit des Bürgermeisters erreicht worden – bei gleichzeitiger Genehmigung der Haushaltsplanung, die ja auch die aus dem Stellenplan resultierenden Personalkosten umfasst“, sagt der Verwaltungschef. Ein „derart enges Korsett“ mindere erheblich die Attraktivität der Kommune als Arbeitgeberin. „Es bremst, blockiert und behindert die Handlungsfähigkeit der Stadt, die gerade im Hinblick auf enorme Herausforderungen wie den Strukturwandel oder die Corona-Pandemie unbedingt gegeben sein muss“, sagt Krützen. Zudem könne er nicht erkennen, anhand welcher Maßstäbe der Landrat künftig Personalmaßnahmen zustimmen oder ablehnen wolle.

Um die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten, sei es erforderlich, „auf dem rechtlichen Weg gegen diese massive Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung vorzugehen“, sagt Klaus Krützen. Hierzu will er dem Hauptausschuss voraussichtlich am 14. Mai einen Verfahrensvorschlag unterbreiten, er hofft auf „eine selbstbewusste Politik“. Auch Krützen selbst überlegt, ob er in dieser Sache den Klageweg beschreiten soll. „Ich werde mich hierzu kurzfristig von einem Anwalt beraten lassen“, betont der Bürgermeister.

Was die von Petrauschke kritisierten Beförderungen betrifft: „Sie wurden alle im Rahmen des beschlossenen und durch den Landrat genehmigten Stellenplan vorgenommen“, berichtet Krützen. „Die Stelleninhaber haben alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und bereits in 2019 entsprechende Verwendungszulagen erhalten. Die Beförderungen sind dem Landrat im Vorfeld im Rahmen des Konsultationsverfahrens mitgeteilt worden.“

 Krützen hat in dieser Sache den Städte- und Gemeindebund NRW verständigt, der ihn „hinsichtlich der vorgenommenen Beförderungen ausdrücklich bestätigt“ habe. „Die Rechtsauffassung des Landrates wird von ihm nicht geteilt“, sagt Krützen. Demnach seien die Beförderungen – insgesamt vier im Standes- und Sozialamt sowie im Bürgermeisterbüro – im Dezember 2019 erfolgt. Sie seien zwar mit Wirkung zum 1. Januar 2020 ausgesprochen worden, der Beförderungsakt selbst habe aber noch in 2019 gelegen. „Im Jahr 2019 konnte der Bürgermeister auch auf eine Genehmigung des Haushalts beziehungsweise der Fortschreibung des Sanierungsplans zugreifen, die ausdrücklich auch den Stellenplan umfasste“, heißt es in der Stellungnahme des kommunalen Spitzenverbandes.

 Hans-Jürgen Petrauschke wollte auf Anfrage unserer Redaktion am Montag keine Stellungnahme abgeben. „Dazu äußere ich mich nicht“, so der Landrat.

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