Preisnachlass für Käufer in Grevenbroich Bauland künftig bevorzugt für Familien?

Grevenbroich · Die Stadt überlegt, bei der Vergabe städtischer Grundstücke Grevenbroicher Familien zu bevorzugen. Die Verwaltung hat einen ersten Kriterienentwurf vorgelegt. Die UWG möchte auch einen Preisnachlass für einheimische Familien.  

 Bei der Vergabe städtischer Baugrundstücke sollen Grevenbroicher Familien künftig bevorzugt werden.

Bei der Vergabe städtischer Baugrundstücke sollen Grevenbroicher Familien künftig bevorzugt werden.

Foto: dpa

Familien aus Grevenbroich mit mehreren Kindern könnten künftig mehr Chancen als andere haben, ein städtisches Baugrundstück zu erwerben. Die Stadtverwaltung legt der Politik jetzt einen Entwurf über Vergabekritierien vor. Stimmen die Fraktionen zu, könnten die neuen Richtlinien beispielsweise beim Baugebiet An Mevissen angewendet werden, die Stadtentwicklungsgesellschaft als Stadttochter wird dort etliche Grundstücke vermarkten.

Anlass für die Diskussion ist ein Antrag der UWG-Fraktion. Grevenbroicher Familien sollten beim Verkauf städtischen Baulandes bevorzugt werden und einen Preisnachlass erhalten. So weit geht der Verwaltungsverschlag, den der nichtöffentlich tagende Grundstücksauschuss in den Hauptausschuss am Donnerstag verwiesen hat, allerdings nicht. Er sieht lediglich eine Bevorzugung bei der Vergabe vor. Bislang erhält derjenige ein städtisches Baugrundstück, „der das höchste Gebot abgibt“, erläutert Stadtsprecher Stephan Renner. Gerade, wenn viele Flächen zum Kauf anstehen, sei es „sinnvoll, auch andere, soziale und ökonomische Kriterien zu berücksichtigen“.

Der Entwurf der Stadt basiert auf zwischen der EU-Kommission, der Bundesregierung und dem Land Bayern abgestimmten Leitlinien. Das Procedere: Für die einzelnen Bewerber wird eine Punktzahl errechnet. Der mit den meisten Punkten erhält den Zuschlag, bei Gleichstand entscheidet das Los. Vorgeschlagen werden mehrere Kriterien.

Einige Beispiele: Je minderjährigem Kind im Haushalt werden fünf Punkte berechnet, ebenso für Angehörige, die im Haushalt gepflegt werden. Wer über kein Immobilien-Eigentum verfügt, erhält zehn Punkte. Fünf Punkte gibt’s, wer eine Sozialwohnung frei macht. Wer seit fünf Jahren in der Stadt wohnt, erhält zehn, wer im betreffenden Ortsteil lebt, sogar 15 Punkte. Der Arbeitsplatz in Grevenbroich bringt fünf Punkte. Und zehn Punkte gibt es, wenn die Einkommensgrenze des Haushaltes den Betrag, bis zu dem ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird, nicht mehr als 30 Prozent überschreitet. Kurzum: Unter anderem Grevenbroicher Familien mit mehreren Kindern ohne Wohneigentum würden bevorzugt.

Nun ist die Politik am Zuge: „Der Vorschlag geht in die richtige Richtung“, sagt SPD-Fraktionschef Horst Gerbrand. „Wir sollten Grevenbroicher Familien, die hier bauen möchten, unterstützen.“ Die CDU-Fraktion hat noch Beratungsbedarf, sie will im Hauptausschuss die Vertagung des Tagesordnungspunktes beantragen. Fraktionschef Wolfgang Kaiser kündigt einen eigenen Vorschlag der CDU für März an.

UWG-Fraktionsgeschäftsführer Hubert Rütten geht die Verwaltungsvorlage nicht weit genug. Sie sei aber ein Anfang. Ein Vorteil: „Familien, die aus einer Mietwohnung in Grevenbroich in ein Haus ziehen, machen wiederum im Stadtgebiet Wohnraum für andere frei“, sagt Rütten. Doch: „Wir möchten darüber hinaus auch Preisnachlässe für Grevenbroicher Familien.“ Bei drei Kindern soll es etwa 15 Prozent Rabatt geben.

Die Stadtverwaltung spricht sich gegen dieses Anliegen der UWG aus. Der Stadt sei es „nicht ohne weiteres möglich, Kaufpreise unterhalb des Marktwertes zu vereinbaren“. Die Finanzlage lasse eine solche freiwillige Leistung nicht zu. Zudem ist es nach Auffassung der Verwaltung nicht erforderlich, „bereits heute Kaufpreisnachlässe in die Richtlinien aufzunehmen, da die Baulandrichtwerte in der Stadt Grevenbroich „noch relativ moderat“ seien.

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