Neurather Friedhof Ärger wegen einer Grab-Verlängerung

Neurath · Die ehemalige Neuratherin Shoghik Duscheck möchte das Nutzungsrecht an einem Reihengrab neu kaufen, um das Andenken an ihren Vater möglichst lange aufrecht zu erhalten. „Nicht möglich“, sagt die Stadt. Welche Möglichkeit aber für die Familie besteht.

 Shoghik Duschek will das Grab ihres 1992 verstorbenen Vaters möglichst lange erhalten.

Shoghik Duschek will das Grab ihres 1992 verstorbenen Vaters möglichst lange erhalten.

Foto: Wolfgang Walter

Mehrmals im Jahr fährt Shoghik Duscheck aus Norddeutschland nach Grevenbroich, um auf dem Neurather Friedhof das Grab ihres Vaters zu pflegen. Der Iraner war im Jahr 1992 bei einem Besuch in Deutschland gestorben. Nun, nach 30 Jahren, endet im Herbst die Nutzungszeit des Grabes.

Die ehemalige Neuratherin will das Andenken an ihren Vater Misak Badalian so lange wie möglich aufrecht halten. Deshalb wandte sie sich an die Stadtverwaltung, um ein neues Nutzungsrecht für das Grab zu erwerben. Das aber sei nicht möglich, die Nutzung könne nicht durch Kauf verlängert werden – die Gräber in diesem Bereich würden geräumt, habe sie aus dem Rathaus erfahren. „Dieses Grabfeld wird ... abgeräumt“ ist auf einem Schild auf dem Friedhof wenig pietätvoll zu lesen.

Die Nachricht trifft Shoghik Duscheck schwer. „Ich bin traurig. Es raubt mir seit Tagen den Schlaf, dass das Grab weggebaggert werden soll“, sagt die armenische Christin, der Gedanke daran ist für sie unerträglich. „In unserem Glauben ist ein Grab für immer ein Grab.“ Es müsse doch eine Möglichkeit geben, „ein Grab so lange zu erhalten, so lange die nächsten Angehörigen es pflegen“, sagt Duschek, die rund 30 Jahre lang in Grevenbroich gelebt hat.

Auch eine Grabverlegung komme in Frage – „eine kleine Parzelle würde doch reichen, um das Andenken an meinen Vater zu bewahren, sagt sie. „Aber eine Verlegung ist mir nicht angeboten worden.“ Das Problem: „Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich“, zitiert Stadtsprecher Lukas Maaßen gegenüber unserer Redaktion aus der Friedhofssatzung der Stadt. Ebenso seien Umbettungen von einer in eine andere Reihengrabstätte innerhalb der Stadt „nicht zulässig“. Anders würde die Situation aussehen, wenn sich die Angehörigen vor 30 Jahren für ein (teureres) Wahlgrab entschieden hätten. „Bei einer Wahlgrabstätte ist der Wiedererwerb in Teilabschnitten von mindestens fünf Jahren zulässig“, berichtet Lukas Maaßen. Für „eine Umbettung aus einem Reihen- in ein Wahlgrab müsse die Angehörige „einen Antrag stellen und die Kosten tragen“, das Wahlgrab müsse erworben werden. Der Umbettung muss zudem die Friedhofsverwaltung zustimmen.

„Die Stadt sollte hier mit Blick auf die Religion ein Entgegenkommen zeigen“, sagt der Neurather UWG-Politiker Willibert Müller, der sich die Situation auf dem Friedhof angesehen hat. „Dort soll eine Reihe mit Gräbern geräumt werden. Das Grab des Vaters liegt ziemlich am Ende dieser Reihe, so dass der Erhalt dort die Anlage neuer Gränber nur geringfügig einschränken würde“, sagt Willibert Müller. Sei der Verbleib des Grabes aber nicht möglich, sollte die Verwaltung mit der Familie eine Lösung für eine Verlegung finden“, betont er. „Hier würde ich mir mehr Bürgernähe statt Bürokratie wünschen.“ Auf eine Lösung für das Grab ihres Vaters hofft nun auch Shoghik Duscheck.

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