72-Jähriger Grevenbroicher verurteilt 15 Monate auf Bewährung nach tödlichem Unfall

Brühl/Grevenbroich · Ein 72-jähriger Grevenbroicher ist vom Amtsgericht Brühl verurteilt worden. Er hatte im März 2018 in Hürth mehrere Passanten angefahren. Eine Frau starb an ihren Verletzungen.

Ein 72-jähriger Mann ist vom Amtsgericht Brühl wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Der Grevenbroicher hatte im März 2018 in Hürth einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, bei dem eine Frau ums Leben gekommen war.

Das Gericht blieb mit dem Urteil noch über dem beantragten Strafmaß der Staatsanwältin, die ein Jahr auf Bewährung und eine Geldstrafe von 1000 Euro gefordert hatte. Die Bewährungszeit des Mannes wurde auf drei Jahre festgesetzt. Zudem verhängte die Richterin eine zwölfmonatige Führerscheinsperre und eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro.

Der 72-Jährige war an einem Einkaufszentrum in Hürth auf das Auto einer Frechenerin aufgefahren. Dann überholte er das beschädigte Fahrzeug und traf dabei mehrere Passanten, die gerade einen Zebrastreifen überquerten. Eine Frau starb, ihre Tochter und mehrere weitere Personen wurden verletzt.

Die Richterin betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass der Mann bereits zuvor ein aggressives Verkehrsverhalten gezeigt habe. Nach Informationen der „Rhein-Erft Rundschau“ berichteten mehrere Zeugen von plötzlichen Abbremsmanövern des Angeklagten. Außerdem soll er in einem Kreisverkehr nahe der Unfallstelle versucht haben, einen anderen PKW zu überholen. Der 72-Jährige entschuldigte den Unfall hingegen damit, dass er Gas- und Bremspedal verwechselt habe.

Zwar konnte nicht abschließend geklärt werden, wie schnell der Angeklagte wirklich unterwegs war. Die „Rhein-Erft Rundschau“ zitierte die Richterin jedoch mit dem Satz: „Sie haben ihr schnelles Vorankommen über alles gestellt.“ Strafverschärfend seien für sie die schweren Folgen des Unfalls und zwei vorherige Vergehen des 72-Jährigen wegen zu schnellen Fahrens gewesen. Der Angeklagte sei nach der Beweisaufnahme in Tränen ausgebrochen und habe sich für sein Verhalten entschuldigt

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort