Grevenbroich Glasverbot jetzt auch für das City-Schützenfest

Grevenbroich · Wer sich ein kühles Getränk an den Bierbuden des Grevenbroicher Schützenfestes genehmigen möchte, muss in diesem Jahr erstmals mit Plastikbechern vorlieb nehmen. Die Stadt wird nämlich ein Glasverbot über den Kirmesplatz verhängen.

 Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden auf dem Kirmesplatz kontrollieren.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden auf dem Kirmesplatz kontrollieren.

Foto: Hans Jazyk

Darauf haben sich jetzt Ordnungsamt, Polizei und Bürgerschützenverein geeinigt. Der Grund: "Nach Angaben des Deutschen Roten Kreuzes hat es während des Schützenfestes im vergangenen Jahr alleine sieben Verletzte durch Glasscherben gegeben", erklärt Ordnungsamtsleiter Udo Robling (58). Einer der Gefahrenpunkte sei die Erftbrücke am Flutgraben gewesen, dort hätten vor allem in der Samstagnacht unzählige zerbrochene Gläser gelegen. "Der Betreiber des Bierpavillons hat zwar den ganzen Abend über immer wieder gekehrt, dennoch kam es zu Unfällen", so der Chef der Ordnungsbehörde.

Das Glasverbot gilt nicht für das Festzelt und den dazu gehörenden umzäunten Außenbereich. Es beginnt an der Bahnstraße, umfasst die gesamte Graf-Kessel-Straße und den Platz der Republik sowie das Gelände vor dem Schützenzelt. Udo Robling kündigt schon jetzt verstärkte Kontrollen für das erste September-Wochenende an: "Natürlich werden wir darauf achten müssen, dass das Glasverbot auch eingehalten wird. Da heißt es Präsenz zeigen." In detaillierte Planungen für den Einsatz werde man in den nächsten Wochen einsteigen.

Mit Grevenbroich wird über das erste Schützenfest im Stadtgebiet ein Glasverbot verhängt. "Es ist möglich, dass wir das auch auf andere Orte, in denen es zu massivem Glasbruch kommen könnte, ausweiten werden. Geplant ist aber in dieser Richtung noch nichts", betont Robling.

Mit Glasverboten habe die Stadt in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen gemacht. Robling: "Beim ,Tanz in den Mai' auf dem Wevelinghovener Marktplatz und beim Karneval auf dem Gustorfer Kirmesplatz hat das zu einer erheblichen Reduzierung des Gefahrenpotenzials durch Glasbruch geführt. Daher werden die für drei Jahre ausgesprochenen Allgemeinverfügungen aller Voraussicht nach bei deren Ablauf erneuert werden."

(NGZ)
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