Grevenbroich Gericht weist Glasverbot-Klage ab

Grevenbroich · Das Glasverbot auf dem Schützenfest in Wevelinghoven bleibt bestehen.

Es bleibt auch 2013 beim Glasverbot beim Wevelinghovener Schützenfest – das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf gestern entschieden. Richter Stefan Korfmacher wies eine Klage des Wevelinghoveners Wolfgang Konieczny ab. Das Mitglied der Piratenpartei hatte in dem Glasverbot eine willkürliche Anordnung der Stadt Grevenbroich gesehen. Das jedoch sah das Gericht letztlich ganz anders. "Die Klage ist nicht begründet", sagte auch Gerichtssprecher Winfried Schwerdtfeger, "ohne Glasverbot hat sich in den Jahren 2010 und 2011 gezeigt, dass ein erhebliches Risiko für Schnittverletzungen durch Glasscherben auf dem Marktplatz besteht."

Vor allem Jugendliche hätten in großer Anzahl Alkohol in Flaschen mitgebracht und die Flaschen teilweise achtlos auf den Boden fallen lassen. 2012 habe sich dann aufgrund des Glasverbots und der damit verbundenen Kontrollen der Stadt die Lage merklich entspannt. "Es hat keinen einzigen Einsatz mehr auf dem Marktplatz gegeben", so Schwerdtfeger. Letztlich gehe die öffentliche Sicherheit vor, auch die besonderen Gegebenheiten im Hochsommer seien zu bedenken. "Viele Besucher tragen Flip-Flops, Sandalen oder Ballerinas und sind deshalb besonders gefährdet", heißt es im Urteil des Verwaltungsgerichts. Damit bleibt das Glasverbot der Stadt Grevenbroich auch in diesem Jahr weiter bestehen.

Nur im Festzelt dürfen die Getränke weiter in Gläsern ausgeschenkt werden, ein Sicherheitsdienst muss allerdings dafür sorgen, dass niemand mit einem Glas in der Hand das Zelt verlässt. Das Verbot hatte beim Bürgerschützenverein Wevelinghoven erhebliche Kosten verursacht. Der mit den Kontrollen beauftragte Sicherheitsdienst kostete während der Kirmestage etliche tausend Euro. Gleichzeitig waren die Besucherzahlen beim Wevelinghovener Schützenfest 2012 deutlich zurückgegangen.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kann der Kläger innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beantragen. Zuständig dafür ist das Oberverwaltungsgericht Münster.

Die Piratenpartei hatte in ihrem Blog im Internet erst kürzlich vor dem Hintergrund des Verfahrens nachgelegt. Der Stadtverwaltung wurde dort attestiert, dass sie "in winkeladvokatiger Weise versuchte", die Klage Koniecznys "aufgrund seiner Parteimitgliedschaft (...) als rein politisch motiviert hinzustellen". Zur Frage "Was hätte nun eine verlorene Klage von Wolfgang Konieczny zur Folge?" äußert Pirat Peter T. Schäfer die Befürchtung, die Stadt werde nun weitere Glasverbote erlassen.

(mape)
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