Grevenbroich Festbälle bald früher zu Ende?

Grevenbroich · Muss die Tanzmusik in den Festzelten bald früher den Stecker ziehen? Diese Befürchtung hegen die Präsidenten der Brauchtumsvereine. Die Stadtverwaltung plant, ihre 2-Uhr-Ausnahmeregelung zu streichen.

Von 22 bis 6 Uhr herrscht offiziell Nachtruhe. Das heißt: Veranstaltungen, bei denen es laut zugeht, sind in dieser Zeit verboten. Doch es gibt Ausnahmen: Die Stadt lässt Schützen und Karnevalisten pauschal bis um 2 Uhr feiern. Das hat sie im Januar 2002 im Paragraphen 10 ihrer Gefahrenabwehrverordnung festgelegt.

Diese Regelung droht zu kippen. Bürgermeisterin Ursula Kwasny wird den Rat heute darüber informieren, dass die von der Stadt erteilte Ausnahmeregelung einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten würde. Dies sei ihr im Februar von Vertretern des NRW-Umweltministeriums deutlich gemacht worden, nachdem sich ein Anwohner über Lärmbelästigungen bei der Hemmerdener Spätkirmes beschwert hatte.

"Grundsätzlich sind nicht mehr alle Bürger bereit, die von Traditionsveranstaltungen ausgehenden Immissionen zu tolerieren", meint Kwasny. Im Münsterland und im Aachener Raum habe dies bereits zu Problemen geführt. Auch vor diesem Hintergrund sei der Stadt nahegelegt worden, künftig keine Pauschal-, sondern nur noch Einzelgenehmigungen für Zeltveranstaltungen zu erteilen.

Doch was bedeutet eine solche Einzelgenehmigung? Das fragt sich Ferdi Korte von der "Präsidentenrunde", die alle Chefs des Grevenbroicher Brauchtums vereinigt: "Wird die Stadt uns samstags eine Genehmigung bis 24 Uhr erteilen, sonntags vielleicht bis ein Uhr oder montags nur bis 22 Uhr?" Korte meint: "Die Stadt sollte sich vor einem Ratsbeschluss mit den Präsidenten an einen Tisch setzen – wir sind kooperativ, wollen aber informiert werden."

In ihrer Info für den Rat macht die Bürgermeisterin deutlich, dass sich die Vereine auf Auflagen einstellen müssten, sobald Beschwerden von Anliegern vorlägen oder nur zu erwarten seien. Wollten die Schützen den Umfang ihrer Feste beibehalten, müssten sie Lärmpegel-Begrenzer und Zeltschleusen einbauen und den Nachbarn eine achtstündige Schlafzeit gewährleisten. Ursula Kwasny weist darauf hin, dass die Vorstände der größeren Vereine bereits auf die Risiken aufmerksam gemacht worden seien.

Selbst bei einer Streichung des Paragraphen 10 würden der Stadt noch Spielräume erhalten bleiben: "Wir wollen bei Einzelgenehmigungen das Interesse von Vereinen und Anwohnern gleichermaßen abwägen", sagt Rathaussprecher Andreas Sterken. Über diesen Ausgleich werde von Fall zu Fall entschieden. Uhrzeiten und Beispiele will Sterken indes nicht nennen.

Offenbar fehlt es auch dem Rat noch an Hintergrundinformationen. Die Vorsitzenden Norbert Gand (CDU) und Horst Gerbrand (SPD) kündigen an, dass ihre Fraktionen noch Beratungsbedarf haben. Das heißt: Das Thema wird heute vertagt.

(NGZ)
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