Krankenwagenunfall Führerscheinsperre nach Unfall mit Krankenwagen

Grevenbroich/Düsseldorf · Der Mann hatte, obwohl er nicht dazu berechtigt war, um Zeit zu sparen, Martinshorn und Blaulicht an dem Krankenwagen eingeschaltet. Er war mit bis zu 70 km/h bei Rotlicht über eine Kreuzung gefahren und dabei mit einem Pkw kollidiert.

Einen schweren Verkehrsunfall hatte ein 27-jähriger Grevenbroicher mit einem Krankentransportwagen bei der Fahrt zu seinem Dienst in Düsseldorf verursacht. Dabei war ein Autofahrer schwer verletzt worden. Der Grevenbroicher sollte deshalb eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 30 Euro zahlen. Außerdem hatte ihm das Amtsgericht Düsseldorf eine Führerscheinsperre von einem Jahr auferlegt und per Strafbefehl mitgeteilt, gegen den er Widerspruch eingelegt hatte. Bei der Hauptverhandlung am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Düsseldorf ging es dem Grevenbroicher aber nur noch um die Höhe der Geldstrafe. Die Führerscheinsperre erkannte er an. Die Geldstrafe, die sich jeweils nach dem Einkommen richtet, wurde auf 80 Tagessätze a zwölf Euro reduziert, wie Amtsrichterin Catherine Dornscheidt auf Redaktionsnachfrage berichtete. Der Mann hatte, obwohl er nicht dazu berechtigt war, um Zeit zu sparen, Martinshorn und Blaulicht an dem Krankenwagen eingeschaltet. Er war mit bis zu 70 km/h bei Rotlicht über eine Kreuzung gefahren und dabei mit einem Pkw kollidiert.

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