Grevenbroich Diebe sollen 60 Kaffeemaschinen gestohlen haben

Grevenbroich · Ein echter "Kaffee-Krimi" beschäftigt ab dem 11. Januar das Amtsgericht. Angeklagt sind zwei Männer aus Grevenbroich und Düsseldorf. Sie sollen bei einem Servicecenter in Kaarst Kaffeemaschinen und Ersatzteile im Wert von rund 22 000 Euro gestohlen haben.

Angeblich hatte das Duo geplant, die Geräte und Ersatzteile in einem eigenen Geschäft weiterzuverkaufen. Laut Anklage hatte der 31-jährige Düsseldorfer Dieter D. (Namen alle geändert) lange Zeit für das Kundendienst-Center gearbeitet und dann beschlossen, sich mit einem Bekannten aus Grevenbroich selbstständig zu machen.

Als "illegale Starthilfe" sollen die beiden aus dem Lager ihres Arbeitgebers knapp 60 Kaffeemaschinen und erhebliche Mengen Ersatzteile gestohlen haben. "Alleine die Ersatzteile hatten laut Ermittlungen einen Wert von etwa 16 000 Euro", so Stefan Coners, Sprecher des Amtsgerichts Düsseldorf. Ihre Beute sollen die Männer anschließend in ihrem eigenen, neuen Laden versteckt haben. "Laut Staatsanwaltschaft wollten sie die Ware gewinnbringend weiterverkaufen", sagt Coners.

Der angebliche Plan ging jedoch schief — per Zufall soll der frühere Arbeitgeber aus Kaarst den beiden auf die Schliche gekommen sein. Bei Renovierungsarbeiten hatte Dieter D. einen früheren Arbeitskollegen um Mithilfe gebeten, der jedoch entdeckte bei diesen Arbeiten das Lager mit den gestohlenen Automaten.

Die Anklage gegen den 45-jährigen Peter H. aus Grevenbroich und seinen Geschäftspartner lautet nun auf Diebstahl. Allerdings hat der Grevenbroicher gute Chancen auf einen Freispruch. Wie es heißt, wird er nämlich von seinem mutmaßlichen Komplizen entlastet. "Er sagt, dass der Angeklagte aus Grevenbroich von dem Diebstahl nichts gewusst hat. Den Diebstahl will der 31-Jährige alleine durchgezogen haben", so Stefan Coners.

Trotz der mutmaßlich "illegalen Starthilfe" haben beide inzwischen den Sprung in die Selbstständigkeit geschafft — sie betreiben ein Service-Center für hochwertige italienische Kaffeemaschinen. Im Prozess müssen sie mit Bewährungs- oder Geldstrafen rechnen.

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